Bitte um Mitwirkung zur Überprüfung der Versorgungslage mit enteraler Ernährung (bilanzierte Diäten) bei den Betroffenen - bis 27.03.2023
Helfen Sie uns, der DCCV und der Patient*innenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), ein klares Bild über die Versorgung der Betroffenen mit enteraler Ernährung zu erhalten. Nur auf der Grundlage Ihrer Hinweise lassen sich Weiterentwicklungen der getroffenen Regelungen in Angriff nehmen, die für Betroffene hilfreich sind.
Hintergrundinfo: Der G-BA ist ein offizielles Gremium der Spitzenverbände (Krankenkassen, Dachverbände der Ärzt*innen und Krankenhäuser), indem festgelegt wird, welche Leistungen von den Gesetzlichen Krankenkassen im Gesundheitssystem übernommen werden. Die offiziellen Patient*innen und Verbraucher*innenverbände entsenden ebenfalls Vertreter*innen in den Gemeinsamen Bundesausschuss, die an den Beratungen beteiligt sind.
Worum geht es?
Unter bestimmten Bedingungen haben Versicherte haben Anspruch auf bilanzierte Diäten ( umgangssprachlich auch "Trinknahrung" oder auch "Sondennahrung", wenn diese am Mund vorbeigeführt wird oder auch "Astronautenkost") zur enteralen Ernährung.
In der Arzneimittelrichtlinie (im Abschnitt I) werden die Voraussetzungen festgelegt, wann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten dafür übernimmt.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat nun den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt (regelmäßig) zu prüfen, ob eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit bilanzierten Diäten stattfindet.
Die Patient*innenvertretung möchte deshalb mit einer Befragung den Stand der Versogung erheben.
Die Befragung
Die Umfrage besteht aus 9 Fragen und ist in ca. 5 Minuten zu beantworten. Die Fragen richten sich an Erkrankte (oder an deren Betreuer*innen), die regelmäßig bilanzierte Diäten verschrieben bekommen oder erhalten müssten/sollten. Gefragt wird nach möglichen Problemen bei der Verordnung oder der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Die Umfrage ist anonym und dient den Patientenvertreter*innen im G-BA als Argumentations-Grundlage bei den anstehenden Beratungen.
Datenschutz
Ihre Teilnahme an der Erhebung und Ihre Zustimmung zur Verwendung der Daten sind freiwillig. Die Daten werden anonym erhoben und nur für den Zweck der Erhebung der Versorgungslage und die Arbeit im Gemeinsamen Bundesausschuss verwendet und verarbeitet. Auf Ihre Daten haben nur die berechtigten Personen der Stabstelle Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss Zugriff. Da die Daten anonym erhoben werden, kann eine nachträgliche Löschung Ihrer Angaben nicht erfolgen, da Ihnen die Daten nicht mehr zugeordnet werden können.
Ergänzende Informationen
Was sind bilanzierte Diäten / enterale Ernährung?
Bilanzierte Diäten (auch "diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke") sind Produkte zur vollständigen oder teilweisen Ernährung von Patient*innen, die eine fehlende, eingeschränkte oder gestörte Fähigkeit zur Aufnahme, Verdauung, Resorption oder Verstoffwechslung von gewöhnlichen Lebensmitteln haben.
Bilanzierte Diäten sind daher verordnungsfähig (das bedeutet, sie werden von der Krankenkasse übernommen), wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, z.B. eine fehlende oder eine eingeschränkte Fähigkeit zur normalen Nahrungsaufnahme und -verwertung. Außerdem werden sie nur bernommen, wenn diese nicht durch andere Maßnahmen ausgeglichen werden kann (durch ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen).
Unterschieden werden verschiedene Produktgruppen, die für die Behandlung der jeweiligen Erkrankungen / Einschränkungen einsetzbar sind beziehungsweise. an die spezifischen Erfordernisse angepasst wurden. Meist gibt es die Produkte in flüssiger Form als Trinknahrung oder Sondennahrung. Die Standardprodukte sind hochmolekulare, vollbilanzierte Diäten, as heißt, sie enthalten alle notwendigen Bestandteile von Lebensmitteln wie Proteine, Fette, Kohlenhydrate, Mineralstoffe, Spurenelemente und Vitamine und können somit als einzige Nahrungsquelle dienen. Sie können auch aber auch als ergänzende Ernährungsquelle eingesetzt werden (wenn der Körper nicht ausreichend mit normaler Ernährung versorgt werden kann).
Neben den Standardprodukten gibt es Spezialprodukte, die entsprechend den spezifischen medizinisch notwendigen Erfordernissen angepasst sind (z. B. niedermolekulare oder stoffwechseladaptierte Produkte) oder für Säuglinge und Kleinkinder altersadaptiert wurden.
Falls Sie noch ergänzende Informationen über die Versorgungslage mit enteraler Ernährung haben, dann können Sie uns diese auch gerne über info-patientenbeteiligung[at]g-ba.de mitteilen.
Link zur Umfrage
Bitte beantworten Sie die Umfrage bis zum 24.03.2023 über folgenden Link:
https://www.surveymonkey.de/r/SLW69GD
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, die Stabsstelle Patient*innenbeteiligung und die Patient*innenvertreter*innen im G-BA