Der Stiftungsrat der Deutschen Crohn/Colitis Stiftung

Die Deutsche Crohn/Colitis Stiftung

Die Deutsche Crohn/Colitis Stiftung (CCS) wurde 1996 durch damalige Vorstandsmitglieder der DCCV gegründet. Sie ist eine Treuhandstiftung in Verwaltung des Treuhänders DCCV e.V. Die CCS ist keine eigene Rechtsperson, kann also selbst nicht im Rechtsverkehr auftreten und z.B. selbst keine Verträge abschließen. Sie handelt durch ihre Treuhänderin, die Deutsche Morbus Crohn / Colitis ulcerosa Vereinigung - DCCV - e.V. Ihr Satzungszweck ist die Unterstützung der DCCV bei der Verwirklichung von deren satzungsmäßigen Aufgaben. Die Zweckverwirklichung erfolgt durch Zuwendungen an die DCCV.

Die CCS ist aber ein eigenes Steuersubjekt. Sie gibt eine eigene Steuererklärung ab und wurde unabhängig von der DCCV selbst als gemeinnützig anerkannt. Um diesen Status zu erhalten, musste auf Verlangen des zuständigen Finanzamtes die Stiftungssatzung geändert werden. Statt der früheren Konstruktion mit Vorstand und Kuratorium wurde 2015 neu der Stiftungsrat als einziges Organ der Stiftung eingeführt.

Der Stiftungsrat

Der Stiftungsrat besteht aus mindestens neun und maximal elf Mitgliedern.

Geborene Mitglieder sind ein*e Vertreter*in der Stifter*innen sowie drei Mitglieder des Vorstands der DCCV als Vertreter*innen der Treuhänderin.

Von der Konstituierung 2016 bis zu ihrem frühen Tod 2017 war Marga Ratzlaff, die damalige Schatzmeistern der DCCV, die Vertreterin der Stifter im Stiftungsrat. Ihr folgte 2017 die ehemalige DCCV-Vorsitzende Gudrun Möller, ebenfalls eine der ursprünglichen Stifter*innen der Deutschen Crohn/Colitis-Stiftung.

Den Vorstand der DCCV vertreten Joachim Junge, Birgit Kaltz und Thomas Leyhe.

Die geborenen Mitglieder bestellen mindestens fünf und maximal sieben weitere Mitglieder (kooptierte Mitglieder), die nicht Mitglieder des Vorstands der DCCV sein dürfen. Die Amtszeit der kooptierten Stiftungsratsmitglieder beträgt jeweils vier Jahre. Wiederbestellungen sind zulässig.

Bisher wurden kooptiert Herr Prof. Buhr, Herr Prof. Hartmann, Herr Prof. Koop, Herr Prof. Reinshagen und Herr Prof. Stange.

Dem Stiftungsrat sollen Personen angehören, die besondere Fachkompetenz und Erfahrung im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung aufweisen. Die Mitglieder des Stiftungsrates sind ehrenamtlich tätig.

Der Stiftungsrat wählt aus seiner Mitte eine*n Vorsitzende*n, das ist derzeit Prof. Koop, und eine*n stellvertretende*n Vorsitzende*n, Gudrun Möller als Nachfolgerin Marga Ratzlaffs.

Aufgaben des Stiftungsrats

Aufgaben des Stiftungsrats sind laut Satzung die Beschlussfassung über die Verwendung der Stiftungsmittel sowie die Mitwirkung an Änderungen der Stiftungssatzung.

Darüber hinaus erhofft sich der Vorstand von den Mitgliedern des Stiftungsrats die Vermittlung von Kontakten zur Förderung des Stiftungszwecks sowie die Unterstützung bei der Koordination der Forschungsförderung, beim Fundraising und im Bereich Öffentlichkeitsarbeit.

Erstellt: 27.05.2014 Letzte Änderung: 23.06.2020

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