Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach §20 h SGB V
Die Selbsthilfeförderung ist eine gesetzliche Aufgabe der Krankenkassen und ihrer Verbände gemäß § 20h SGB V. Gefördert wird die gesundheitsbezogene Selbsthilfe - dies sind Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen.
Die Förderung erfolgt auf 3 Ebenen: auf Bundesebene, auf Landesebene und auf regionaler Ebene (Selbsthilfegruppen).
Auf jeder Ebene existieren 2 Förderarten:
Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung ist eine gemeinsame Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände. Im Rahmen einer Pauschalförderung werden diese Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst.
Die krankenkassenindividuelle Förderung wird von einzelnen Krankenkassen und/oder ihren Verbänden verantwortet. Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet, mit der Selbsthilfe im Rahmen der Projektförderung zu kooperieren und inhaltlich zusammenzuarbeiten. Gefördert werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen.
Die DCCV im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) auf Bundesebene mit folgenden Beträgen gefördert:
2015 - GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene: 50.000,- Euro
2016 - GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene: 70.000,- Euro
2017 - GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene: 70.000,- Euro
2018 - GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene: 70.000,- Euro
2019 - GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene: 70.000,- Euro
2020 - GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene: 70.000,- Euro
Eine kassenindividuelle Förderung auf Bundesebene fand in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 nicht statt.
Die Förderung der DCCV e.V. auf Landesebene finden Sie hier.