Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach §20 h SGB V

Die Selbsthilfeförderung ist eine gesetzliche Aufgabe der Krankenkassen und ihrer Verbände gemäß § 20h SGB V. Gefördert wird die gesundheitsbezogene Selbsthilfe - dies sind Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen.

Die Förderung erfolgt auf 3 Ebenen: auf Bundesebene, auf Landesebene und auf regionaler Ebene (Selbsthilfegruppen).

Auf jeder Ebene existieren 2 Förderarten:
Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung ist eine gemeinsame Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände. Im Rahmen einer Pauschalförderung werden diese Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst.

Die krankenkassenindividuelle Förderung wird von einzelnen Krankenkassen und/oder ihren Verbänden verantwortet. Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet, mit der Selbsthilfe im Rahmen der Projektförderung zu kooperieren und inhaltlich zusammenzuarbeiten. Gefördert werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen.

Die DCCV im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) auf Bundesebene mit folgenden Beträgen gefördert:

2017 - GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene: 70.000,- €
2018 - GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene: 70.000,- €
2019 - GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene: 70.000,- €
2020 - GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene: 70.000,- €
2021 - GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene: 70.000,- €
2022 - GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene: 70.000,- €
2023 - GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene: 70.000,- €

Eine kassenindividuelle Förderung auf Bundesebene fand in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2023 nicht statt.

Im Jahre 2022 fördert der AOK Bundesverband die Jubiläums-Kampagne "40 Jahre DCCV" gem. § 20h SGB V.

Die Förderung der DCCV e.V. auf Landesebene finden Sie hier.

Beratung

in der Bundesgeschäftsstelle, Telefon 030 2000392 - 11.

Was wir tun können in unserer Beratung:

  • zuhören und Orientierungshilfen geben,
  • Informationen zu angebotenen Materialien geben,
  • über Verfahren in der Diagnostik und Therapie informieren,
  • im Umgang mit Problemen und Belastungen unterstützen, die sich durch die Erkrankung ergeben (z.B. familiäre, partnerschaftliche, körperliche und seelische Beeinträchtigungen),
  • Kontaktmöglichkeiten zum Austausch mit Betroffenen nennen, sowie
  • gemeinsam nächste Schritte finden.

Die aktuellen Beratungstermine finden Sie hier.

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