Wie funktioniert der Sozialrechtsschutz?
Mitglieder der DCCV können sich bei sozialrechtlichen Fragen, zu Anträgen und Widersprüchen, durch die ehrenamtliche Mitarbeiter*innen des DCCV Arbeitskreises Sozialrecht (AKSR) beraten lassen.
Steht nur noch der Klageweg vor einem deutschen Sozialgericht offen kann der Sozialrechtsschutz einsetzen. Wenden Sie sich bei einem bevorstehenden Klageverfahren an die DCCV-Bundesgeschäftsstelle (Frau Schich). Mit einer über die DCCV eingeholten, sogenannten "Deckungszusage“ können dann die Kosten einer Erstberatung bzw. eines Klageverfahrens - von den Kosten für die Rechtsvertretung bis zu den Kosten für Sachverständige, die (nach § 109 Sozialgerichtsgesetz) ein Gutachten abgeben - übernommen werden.
Selbstverständlich besteht dabei freie Anwält*inwahl. Sie können sich aber auch von der DCCV eine*n Rechtsanwält*in nennen lassen, *die*der bereits Erfahrung in der Vertretung CED-Betroffener hat.
Der Sozialrechtsschutz gilt sofort und ohne Wartezeit. Voraussetzung für den Rechtsschutz vor dem Sozialgericht ist, dass Sie Mitglied in der DCCV sind bevor der betreffende (zur Klage führende) Streitfall ausgelöst wird. Als Auslöser des Streitfalls gilt in der Regel seit neuestem der 1.Bescheid, der auf eine Antragsstellung im sozialrechtlichen Bereich ergangen ist.