Was beinhaltet der Beratungsrechtsschutz im Arbeitsrecht?

Der neue Beratungsrechtsschutz bei Streitfällen im Arbeitsrecht ist ein ergänzender Baustein. Bei allgemeinen Fragen zum Arbeitsrecht stehen Ihnen die Expert*innen des Arbeitskreises Sozialrecht (AKSR) weiterhin wie gewohnt zur Verfügung.

Bestehen jedoch konkrete Streitfälle im Arbeitsrecht ist der Beratungsaufwand komplexer. Hier greift dann der Rechtsschutz für eine anwaltliche Erstberatung (bis 190€ zzgl. MwSt.) im Arbeitsrecht. Ein kompletter Rechtsschutz für Klageverfahren im Arbeitsrecht (wie wir ihn im Sozialrecht anbieten) ist finanziell über die Solidargemeinschaft der DCCV leider nicht zu stemmen.

Konkrete Streitfälle können beispielsweise eine ungerechtfertigte Abmahnungen wegen krankheitsbedingter Abwesenheit, das feindsinnige Verhalten von Vorgesetzten und Kolleg*innen wegen der CED, eine nicht zulässige Kündigung oder ein herabwürdigendes Arbeitszeugnis sein.

  • Versichert sind alle ordentlichen, also selbst betroffenen DCCV-Mitglieder (im Rahmen der Rechtsschutzbedingungen).
  • Versichert ist die Erstberatung, bei freier Anwaltswahl, bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen – keine anwaltliche (außergerichtliche oder im Klagefall gerichtliche) Vertretung!
  • Eine Kostenübernahme kann ausschließlich über die Bundesgeschäftsstelle beantragt werden. Nur mit einer vorab erfolgten Kostenzusage können die Gebühren für die Erstberatung von der Versicherung übernommen werden. Sie müssen also mit der DCCV Geschäftsstelle in Kontakt treten, bevor Sie anwaltliche Hilfe aufsuchen.
  • Es gibt keine Wartezeit für Neumitglieder. Aber ähnlich wie beim Sozialgerichtsrechtsschutz muss zum Zeitpunkt des vermuteten arbeitsrechtlichen Verstoßes (das heißt dem Beginn des Streitfalls) die DCCV-Mitgliedschaft bereits gültig gewesen sein. Bei einem rückwirkenden DCCV-Beitritt zählt somit der Zeitpunkt des Eingangs der Beitrittserklärung.

Beratung

in der Bundesgeschäftsstelle, Telefon 030 2000392 - 11.

Was wir tun können in unserer Beratung:

  • zuhören und Orientierungshilfen geben,
  • Informationen zu angebotenen Materialien geben,
  • über Verfahren in der Diagnostik und Therapie informieren,
  • im Umgang mit Problemen und Belastungen unterstützen, die sich durch die Erkrankung ergeben (z.B. familiäre, partnerschaftliche, körperliche und seelische Beeinträchtigungen),
  • Kontaktmöglichkeiten zum Austausch mit Betroffenen nennen, sowie
  • gemeinsam nächste Schritte finden.

Die aktuellen Beratungstermine finden Sie hier.

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Spenden & Helfen

400.000 Betroffene in Deutschland brauchen Ihre Hilfe! Helfen Sie mit einer Spende, einer Zustiftung, einer Mitgliedschaft oder Ihrem eigenen Engagement!

Die DCCV ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind somit steuerlich absetzbar.

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