
Fragen zum DCCV-Sozialrechtsschutz
1. Wer kann die DCCV Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen?
Der Sozialrechtsschutz gilt für ordentliche Mitglieder der DCCV. "Ordentlich“ heißt, dass das Mitglied selbst von einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung betroffen ist, oder in Vertretung eines minderjährigen Kindes handelt. Weitere Voraussetzung ist, dass Sie zu dem Zeitpunkt, an dem der Streitfall ausgelöst wurde (Auslöser ist in der Regel seit neuestem der erste anzufechtende Bescheid) bereits Mitglied in der DCCV waren.
2. Mein Reha-Antrag wurde abgelehnt, kann ich mir jetzt eine*n Rechtsanwält*in nehmen, die*der für mich Widerspruch einlegt?
Der Rechtsschutz kann erst in dem Moment genutzt werden, in dem nur noch der Klageweg vor dem Sozialgericht offen steht. Bei Anträgen und darauf folgenden Widerspruchsverfahren werden Sie durch die ehrenamtlichen Expert*innen des DCCV-Arbeitskreises Sozialrecht unterstützt. In der Regel sind dies telefonische Beratungsgespräche nach dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe. Das Beauftragen eines*einer Rechtsanwält*in, der*die auch schriftlich für Sie tätig wird, ist erst ab dem Klageverfahren möglich.
3. Was heißt eigentlich Sozialrechtsschutz und welche Kosten können auf mich zukommen?
Mit einer Kostenzusage aus der DCCV-Bundesgeschäftsstelle (siehe Frage 9) werden die Kosten für die Rechtsvertretung und auch notwendige Kosten der Beguchtachtung (nach §109 SGG) für das Klageverfahren von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Eine Eigenbeteiligung, (zusätzlich zu Ihrem Mitgliedsbeitrag) gibt es an dieser Stelle nicht.
4. Für welche Bereiche gilt der Rechtsschutz zum Beispiel?
Beispiele sind Klageverfahren wegen der Einstufung des Grades der Behinderung (GdB) oder der Kostenübernahme von Medikamenten im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Zuerkennung einer Erwerbsminderungsrente oder im Bereich des Arbeitslosengeldes II bzw. der Grundsicherung.
5. Muss der Rechtsstreit etwas mit meiner chronischen entzündlichen Darmerkrankung zu tun haben?
Nein, selbstverständlich nicht, er muss nur vor einem Sozialgericht verhandelt werden. Verfahren vor Verwaltungs- oder Kriminal- oder sonstigen Gerichten sind also nicht versichert.
6. Ich bin gerade erst der DCCV beigetreten, kann ich den Sozialrechtsschutz sofort nutzen oder gibt es eine Wartezeit?
Es gibt keinerlei Wartezeit, das Verfahren muss nur, wie erwähnt (s. Frage 1), im Rahmen Ihrer DCCV-Mitgliedschaft begonnen haben.
7. Ich bin unsicher, ob ich überhaupt klagen soll. Was kann ich tun?
Wenn ihnen nur noch der Klageweg offensteht und Sie unsicher sind, ob Sie wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder eingeschränktem Kampfesmut überhaupt Klagen wollen, ist es möglich zunächst eine "anwaltliche Erstberatung“ in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie unbedingt: Klären Sie die Einzelheiten bevor Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen mit der Bundesgeschäftsstelle der DCCV (s.u.).
8. In welchem Bereich gibt es bei den DCCV-Mitgliedern die häufigsten Klagen?
In etwa der Hälfte aller Klageverfahren ging es um die Einstufung des Grades der Behinderung (GdB), meist um die Schwelle zur Schwerbehinderung also den GdB von 50. Ein Viertel sind Verfahren aus dem Bereich des Rentenrechtes. Kostenerstattungen durch die Krankenkasse sowie Auseinandersetzungen aus dem Bereich Arbeitslosengeld II und Grundsicherung stehen an vierter Stelle. Sicherlich wird die Tatsache, dass Betroffene sich mit dieser Versicherung solidarisch gegenseitig in die Lage versetzen für die eigenen Rechte einzustehen, auch zu grundsätzlichen Veränderungen beitragen.
9. Was muss ich tun, wenn ich den Sozialrechtsschutz nutzen will?
Wenden Sie sich einfach an die Bundesgeschäftsstelle der DCCV, hier wird geklärt, welche Unterlagen benötigt werden, von dort wird ein Antrag an die Versicherung auf Kostenübernahme gestellt. Mit dieser schriftlichen Zusage können Sie dann eine*n Rechtsanwält*in ihrer Wahl aufsuchen, der*die das weitere Verfahren mit Ihnen bespricht und die Klage einlegt.
Bitte setzen Sie sich bei allen Fragen zum Sozialrechtsschutz rechtzeitig mit der Bundesgeschäftsstelle der DCCV in Verbindung.