Der DCCV-Sozialrechtsschutz und die Erstberatung im Arbeitsrecht

Seit 2007 sind alle ordentlichen Mitglieder der DCCV rechtsschutzversichert für Verfahren vor deutschen Sozialgerichten. Darüber hinaus wurde 2024 das Rechtsschutzangebot um die anwaltliche Erstberatung im Arbeitsrecht erweitert. Die notwendige Kostenübernahme kann nur über die Bundesgeschäftsstelle beantragt werden. Welche Vorteile habe ich und was muss ich beachten, wenn ich den DCCV-Sozialrechtsschutz oder den Beratungsrechtsschutz im Arbeitsrecht nutzen möchte?

Recht bekommen - jetzt DCCV-Mitglied werden!

Wer jetzt der DCCV beitritt, ist für kommende Streitfälle ohne Wartefrist versichert. Das gilt für Verfahren vor deutschen Sozialgerichten und für eine anwaltliche Erstberatung im Arbeitsrecht.

Der Sozialrechtsschutz

Voraussetzung für den Rechtsschutz vor dem Sozialgericht ist, dass Sie Mitglied in der DCCV waren bevor der betreffende (zur Klage führende) Streitfall ausgelöst wird.

Als Auslöser des Streitfalls gilt in der Regel der 1. Bescheid, der auf eine Antragsstellung im sozialrechtlichen Bereich ergangen ist. Wer z.B. einen Antrag zur Feststellung des Grades der Behinderung oder zum Erhalt einer Erwerbsminderungsrente stellt, müsste spätestens nach der Antragstellung der DCCV beitreten. Ist der 1. Bescheid aber bereits ergangen, kann der Rechtsschutz für die mögliche Klage nicht mehr greifen.  

Der Beratungsrechtsschutz im Arbeitsrecht

Wie beim Sozialgerichtsrechtsschutz muss zum Zeitpunkt des vermuteten arbeitsrechtlichen Verstoßes (das heißt dem Beginn des Streitfalls) die DCCV-Mitgliedschaft bereits gültig gewesen sein. Bei einem rückwirkenden DCCV-Beitritt zählt somit der Zeitpunkt des Eingangs der Beitrittserklärung. Der Rechtsschutz deckt ausschließlich die Beratungstätigkeit ab und keine anwaltliche (außergerichtliche oder im Klagefall gerichtliche) Vertretung!

Nehmen Sie unbedingt - bevor Sie eine*n Rechtsanwält*in aufsuchen - Kontakt mit der Bundesgeschäftsstelle auf: Bei allen Fragen zum DCCV-Rechtsschutz steht Ihnen die Koordinatorin Sozialrecht, Melanie Schich, zur Verfügung. Weitere Informationen und Sprechzeiten finden Sie hier: Rechtliche Unterstützung.

Beratung

in der Bundesgeschäftsstelle, Telefon 030 2000392 - 11.

Was wir tun können in unserer Beratung:

  • zuhören und Orientierungshilfen geben,
  • Informationen zu angebotenen Materialien geben,
  • über Verfahren in der Diagnostik und Therapie informieren,
  • im Umgang mit Problemen und Belastungen unterstützen, die sich durch die Erkrankung ergeben (z.B. familiäre, partnerschaftliche, körperliche und seelische Beeinträchtigungen),
  • Kontaktmöglichkeiten zum Austausch mit Betroffenen nennen, sowie
  • gemeinsam nächste Schritte finden.

Die aktuellen Beratungstermine finden Sie hier.

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Spenden & Helfen

400.000 Betroffene in Deutschland brauchen Ihre Hilfe! Helfen Sie mit einer Spende, einer Zustiftung, einer Mitgliedschaft oder Ihrem eigenen Engagement!

Die DCCV ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind somit steuerlich absetzbar.

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