Der DCCV-Sozialrechtsschutz
Der Sozialrechtsschutz - Jetzt DCCV-Mitglied werden!
Wer jetzt der DCCV beitritt, ist für kommende Streitfälle ohne Wartefrist versichert für Verfahren vor deutschen Sozialgerichten.
Voraussetzung für den Rechtsschutz vor dem Sozialgericht ist, dass Sie Mitglied in der DCCV sind bevor der betreffende (zur Klage führende) Streitfall ausgelöst wird.
Als Auslöser des Streitfalls gilt in der Regel seit neuestem der 1.Bescheid, der auf eine Antragsstellung im sozialrechtlichen Bereich ergangen ist.
Wer z.B. einen Antrag zur Feststellung des Grades der Behinderung oder zum Erhalt einer Erwerbsminderungsrente stellt, müsste spätestens nach der Antragstellung der DCCV beitreten. Ist der 1. Bescheid aber bereits ergangen, kann der Rechtsschutz für die mögliche Klage nicht mehr greifen.
Nehmen Sie unbedingt - bevor Sie eine*n Rechtsanwält*in aufsuchen - Kontakt mit der Bundesgeschäftsstelle auf: Bei allen Fragen zum DCCV-Sozialrechtsschutz steht Ihnen die Koordinatorin Sozialrecht, Frau Schich zur Verfügung. Weitere Informationen und Sprechzeiten finden Sie hier: Rechtliche Unterstützung.