Bußgelder
Für eine Patient*innenorganisation wie die DCCV e. V. gibt es kaum öffentliche Fördergelder. Bußgelder, die an gemeinnützige Vereine vergeben werden müssen, sind daher eine wichtige Unterstützung für unsere Arbeit.
Sind Sie z. B. Richter*in oder Staatsanwält*in? Dann können Sie mit der Zuwendung von Bußgeldern an die DCCV e.V. den über 400.000 Betroffenen in Deutschland helfen.
Kommen Sie selbst einmal in die Situation, dass Sie eine Geldbuße zahlen müssen, können Sie auch den*die Richter*in bitten, dass diese an die DCCV e. V. fließen soll.
Oder aber Sie kennen eine*n Richter*in oder ein*en Staatsanwält*in, dann können Sie dieser Person auch gerne unsere Arbeit empfehlen.
Die Deutsche Morbus Crohn/Colitis ulcerosa Vereinigung e. V. ist eingetragen in den Listen der Oberlandesgerichte. Wir ermöglichen eine unkomplizierte Abwicklung der Geldauflagen durch: Einrichtung eines Sonderkontos, unmittelbare Mitteilung über Zahlungseingänge, Kontrolle der Zahlungsauflagen und unverzügliche Meldung der nicht erfüllten Zahlungsauflagen. Sie haben noch Fragen oder benötigen Informationen, Aufkleber oder Überweisungsträger – wir sind gerne behilflich.