Unser Geschenk für Sie: Jetzt Mitglied werden - erst ab 2025 Mitgliedsbeitrag zahlen!
Geschenk für Sie zum Jahrsende: Die DCCV-Willkommensaktion! Gegen Ende eines Jahres heißen wir CED- und PSC-Betroffene sowie Menschen mit Mikroskopischen Kolitiden auf ganz besondere Weise willkommen:
Werden Sie ab sofort Mitglied der DCCV - die Beitragszahlungen starten aber erst im nächsten Jahr.
Dazu müssen Sie im Beitrittsformular einfach das entsprechende Beitrittsdatum ankreuzen: 01.07.2024.
Ihre Vorteile:
- Der DCCV-Sozialrechtsschutz und der Beratungsrechtsschutz im Arbeitsrecht gelten bereits ab dem Eingang Ihrer Beitrittserklärung (siehe Hinweise unten).
- Sie können das erweiterte Beratungsangebot der DCCV sofort nutzen (z. B. erweiterte Beratung durch den Arbeitskreis Sozialrecht und Nutzung der Gastroenterologischen und Chirurgischen Sprechstunde).
- Sie erhalten das DCCV-Journal "Bauchredner" kostenlos bereits ab der dritten Ausgabe 2024.
- Das Informationsmaterial der DCCV können Sie ab Eingang Ihrer Beitrittserklärung zum günstigen Mitgliederpreis - in der Regel kostenlos - beziehen.
- Sie möchten sich dieses Angebot nicht entgehen lassen? Hier geht es direkt zur Beitrittserklärung.
Hinweis zum Sozialrechtsschutz:
Wenn Sie die Willkommensaktion in Anspruch nehmen und ab sofort Mitglied der DCCV werden, können Sie den DCCV-Sozialrechtsschutz und Beratungsrechtsschutz im Arbeitsrecht - sofern Sie der DCCV eine Einzugsermächtigung erteilt haben - bereits ab dem Eingang Ihrer Beitrittserklärung in Anspruch nehmen.
Beim Sozialrechtsschutz darf jedoch der den Streitfall auslösende Bescheid (welcher z. B. auf einen Antrag auf Schwerbehinderung oder Erwerbsminderungsrente ergeht) erst zugestellt worden sein, nachdem die Beitrittserklärung bei der DCCV eingegangen ist. Nur dann sind Sie für eine mögliche Klage rechtsschutzversichert. Ebenso muss ein vermuteter arbeitsrechtlicher Verstoß nach dem Eingang der Beitrittserklärung erfolgt sein, um den Beratungsrechtsschutz im Arbeitsrecht nutzen zu können. Bei einem rückwirkenden DCCV-Beitritt zählt immer das Datum des Eingangs der Beitrittserklärung.