Mitgliedschaft = Solidarität

Als Mitglied stärken Sie die DCCV als Solidargemeinschaft. Mit einer starken Mitgliedsgemeinschaft bekommt die DCCV mehr Gehör für die Vertretung der gemeinsamen Interessen: Die DCCV setzt sich für die Verbesserung der medizinischen Versorgung ein, unterstützt die Forschung mit einer eigenen Forschungsförderung und wirbt in der Politik und Öffentlichkeit um Verständnis für die besonderen Probleme der Betroffenen.

Nicht betroffen? Auch dann können Sie Mitglied in der DCCV werden und so die Arbeit des Verbandes unterstützen. Als außerordentliches Mitglied erhalten Sie einen Großteil der Mitgliedsvorteile wie z. B. zahlreiche Informationen rund um Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Mikroskopsche Kolitiden und PSC. Sie haben allerdings kein aktives und passives Wahlrecht (Vorstand, Delegiertenversammlung) sowie keinen Sozialrechtsschutz.

Übrigens: Wenn Sie nicht Mitglied der DCCV werden möchten, können Sie unsere Arbeit auch durch eine Spende (steuerlich absetzbar) unterstützen. 

Ihre Vorteile als Mitglied:

Mitglieder-Abo des Bauchredner und weitere transparente sowie unabhängige Informationen:

  • Das Mitgliederjournal "Bauchredner“ informiert Sie als Mitglied vier Mal im Jahr fundiert über alle Themen rund um chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED) und PSC.
  • Informationsbroschüren und Faltblätter zu allen wichtigen Themen rund um CED und PSC erhalten Sie als Mitglied kostenlos. Unsere aktuellen Angebote finden Sie z.B. hier im DCCV-Shop im Internet.
  • Mitgliedern stehen auf den DCCV-Internetseiten intern zusätzliche Informationen zur Verfügung.
  • Post von der DCCV trägt als Absender immer nur das Kürzel DCCV e. V. Es steht nie etwas von Crohn oder Colitis auf dem Umschlag. So wird vermieden, dass Ihr*e Briefträger*in oder Ihre Nachbar*innen zufällig etwas von Ihrer CED erfahren.

Rechtliche Beratung und Rechtsschutz:

  • Eine (sozial-)rechtliche Beratung durch den Arbeitskreis Sozialrecht ist nur für Mitglieder möglich. Diese Beratung gibt fachkundige Antworten z. B. auf Fragen zur Erstattungsfähigkeit von Medikamenten oder zu Reha-Maßnahmen bei Krankenkassen, zur Schwerbehinderung und Erwerbsunfähigkeit, sowie auf allgemeine arbeitsrechtliche Fragen.

Der DCCV-Rechtsschutz

Als ordentliches DCCV-Mitglied haben Sie Sozialrechtsschutz für Verfahren vor deutschen Sozialgerichten inklusive Übernahme der Kosten der anwaltlichen Erstberatung und eventueller Gutachter*innenkosten.
Der Beratungsrechtsschutz bei Streitfällen im Arbeitsrecht ist ein ergänzender Baustein. Bei allgemeinen Fragen zum Arbeitsrecht stehen Ihnen die Expert*innen des Arbeitskreises Sozialrecht (AKSR) weiterhin wie gewohnt zur Verfügung.

Bitte beachten Sie:
Voraussetzung für den Rechtsschutz vor dem Sozialgericht
ist, dass Ihre Beitrittserklärung in der Geschäftsstelle eingegangen sein muss, bevor der betreffende (zur Klage führende) Streitfall ausgelöst wird. Als Auslöser des Streitfalls gilt in der Regel der erste Bescheid, der auf eine Antragsstellung im sozialrechtlichen Bereich ergangen ist (z. B. zum Antrag auf Erwerbsminderungsrente, Schwerbehindertenausweis o.ä.).
Voraussetzung für den Beratungsrechtsschutz im Arbeitsrecht ist, dass wie beim Sozialgerichtsrechtsschutz, zum Zeitpunkt des vermuteten arbeitsrechtlichen Verstoßes (das heißt dem Beginn des Streitfalls) die DCCV-Mitgliedschaft bereits gültig gewesen sein muss. Bei einem rückwirkenden DCCV-Beitritt zählt somit der Zeitpunkt des Eingangs der Beitrittserklärung. Der Rechtsschutz deckt ausschließlich die Beratungstätigkeit ab und keine anwaltliche (außergerichtliche oder im Klagefall gerichtliche) Vertretung!

Nehmen Sie unbedingt - bevor Sie eine*n Rechtsanwält*in aufsuchen - Kontakt mit der Bundesgeschäftsstelle auf.

Kompetente Beratung von Psycholog*innen und medizinischen Fachexpert*innen:

  • Die ehrenamtlichen Berater*innen bundesweit (alle selbst betroffen) sowie die Beratungsstelle in der Bundesgeschäftsstelle stehen Ihnen für alle Fragen rund um das Leben mit einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung oder einer PSC zur Verfügung.
  • Eine erfahrene Gastroenterologin berät bei schwierigen medizinischen Fragen in einer Telefonsprechstunde nur für Mitglieder.
  • Zweimal im Monat stehen darüberhinaus in einer chirurgischen Sprechstunde erfahrene Viszeralchirurg*innen telefonisch zur Verfügung und machen es Mitgliedern der DCCV möglich, sich gezielt zu chirurgischen Themen kompetent beraten zu lassen.
  • Ebenfalls zweimal im Monat findet außerdem eine kindergastroenterologische Telefonsprechstunde statt, in der sich Eltern von CED-betroffenen Kindern gesondert spezifischen Rat einholen können.

Euro-WC-Schlüssel und Berechtigungskarte:

Informationsveranstaltungen & Ermäßigung auf spezielle Seminare:

  • An speziellen Seminaren zum Beispiel für Kinder/Eltern, junge Erwachsene, Betroffene mit Pouch oder PSC können Sie als Mitglied zu ermäßigten Beiträgen teilnehmen.
  • Als Mitglied werden Sie regelmäßig zu Arzt-Patienten-Seminaren und anderen Veranstaltungen in Ihrer Region eingeladen.

Übrigens: Ihre Mitgliedsbeiträge und Spenden an die DCCV sind steuerlich absetzbar.

 

Doppelmitgliedschaft DCCV & Deutsche ILCO

Wussten Sie, dass es die Möglichkeit für eine Doppelmitgliedschaft in DCCV und Deutscher ILCO gibt? Die Deutsche ILCO e.V. ist die deutschlandweite Selbsthilfeorganisation für Menschen mit künstlichem Darmausgang oder künstlicher Harnableitung (Stoma) sowie für Darmkrebsbetroffene und Angehörige. Damit haben DCCV und Deutsche ILCO einen großen Teil an Betroffenen, für die eine Mitgliedschaft in beiden Organisationen relevant ist. Bereits seit mehreren Jahren gibt es deshalb die Möglichkeit zu einer Doppelmitgliedschaft zu einem ermäßigten Beitrag, damit auch diese Betroffenen von der Hilfe und Unterstützung beider Organisationen profitieren.

Der Gesamt-Jahresbeitrag für Doppelmitglieder beträgt 69,00 Euro (sonst 96,00 Euro), der in einer Summe an die Vereinigung zu zahlen ist, bei der die Mitgliedschaft zuerst bestand. Die Teilung der Beiträge regeln die beiden Vereinigungen intern. Beide Vereinigungen verzichten bei der Doppelmitgliedschfat auf einen Anteil ihres Regelbeitrags.

Sollte es aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, diesen Beitrag zu zahlen, wenden Sie sich bitte an eine der beiden Organisationen, um weitere Ermäßigungen zu besprechen.

Eingehen einer neuen Doppelmitgliedschaft:

  • Es ist notwendig, in beiden Vereinigungen anhand des jeweiligen Anmeldeformulars Mitglied zu werden. In der DCCV und der ILCO werden Doppelmitglieder ohne Unterschied zu anderen Mitgliedern geführt. Der Versand von Verbandsmitteilungen und -zeitschriften (DCCV: Bauchredner, ILCO: ILCO-PRAXIS) wird getrennt voneinander vorgenommen.
  • Sind Sie bereits Mitglied in einer der beiden Vereinigungen, so geben Sie dies bitte bei der Anmeldung beim neuen Verein an. Die Beitragszahlung erfolgt weiterhin nur bei der Vereinigung, bei der die Erstmeldung bestand. Für Erstmitglieder in der DCCV erhöht sich der volle Jahresbeitrag um 9,00 Euro, für Erstmitglieder in der Deutschen ILCO um 33,00 Euro. Bei Eintritt in der zweiten Jahreshälfte halbiert sich der Beitrag.
  • Erfolgt der Eintritt in beide Vereinigungen gleichzeitig, wählen Sie bitte eine der beiden als "erste" und entrichten Sie dort den Beitrag.
  • Kündigung: Trotz der Doppelmitgliedschaft bestehen die Mitgliedschaften unabhängig voneinander. Die Kündigung bei einer Organisation hat nicht unbedingt die Kündigung bei der anderen zu Folge. Bitte einen entsprechenden Vermerk machen, wenn Sie eine Kündigung in beiden Organisationen wünschen.

Wie Sie Ihre Mitgliedschaft wieder beenden können:

Zu folgenden Bedingungen ist eine Kündigung Ihrer Mitgliedschaft möglich (Auszug aus der Satzung):

Der freiwillige Austritt eines Mitglieds kann nur zum Ende eines Kalenderjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Es bedarf einer schriftlichen Mitteilung bis spätestens vier Wochen vor dem Ende des Kalenderjahres.


Erstellt: 18.12.2013 Letzte Änderung: 23.07.2024

Beratung

in der Bundesgeschäftsstelle, Telefon 030 2000392 - 11.

Was wir tun können in unserer Beratung:

  • zuhören und Orientierungshilfen geben,
  • Informationen zu angebotenen Materialien geben,
  • über Verfahren in der Diagnostik und Therapie informieren,
  • im Umgang mit Problemen und Belastungen unterstützen, die sich durch die Erkrankung ergeben (z.B. familiäre, partnerschaftliche, körperliche und seelische Beeinträchtigungen),
  • Kontaktmöglichkeiten zum Austausch mit Betroffenen nennen, sowie
  • gemeinsam nächste Schritte finden.

Die aktuellen Beratungstermine finden Sie hier.

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Spenden & Helfen

400.000 Betroffene in Deutschland brauchen Ihre Hilfe! Helfen Sie mit einer Spende, einer Zustiftung, einer Mitgliedschaft oder Ihrem eigenen Engagement!

Die DCCV ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind somit steuerlich absetzbar.

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