Selbsthilfeförderung auf Landesebene
Die Selbsthilfeförderung ist eine gesetzliche Aufgabe der Krankenkassen und ihrer Verbände gemäß § 20h SGB V. Gefördert wird die gesundheitsbezogene Selbsthilfe - dies sind Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen.
Die Förderung erfolgt auf drei Ebenen: auf Bundesebene, auf Landesebene und auf regionaler Ebene (Selbsthilfegruppen).
Auf jeder Ebene existieren zwei Förderarten:
Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung ist eine gemeinsame Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände. Im Rahmen einer Pauschalförderung werden diese Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst.
Die krankenkassenindividuelle Förderung wird von einzelnen Krankenkassen und/oder ihren Verbänden verantwortet. Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet, mit der Selbsthilfe im Rahmen der Projektförderung zu kooperieren und inhaltlich zusammenzuarbeiten. Gefördert werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen.
Gemeinschaftsförderung
(Pauschalförderung)
Landesverband | Betrag 2023 | + Restbetrag aus 2022 |
---|---|---|
Baden-Württemberg | 13.662,90 € | 4.737,10 € |
Bayern | 18.500,00 € | - |
Berlin/Brandenburg | 7.646,08 € | 12.166,60 € |
Hamburg/Schleswig-Holstein | Keine Förderung in 2023 | |
Hessen | 7.516,00 € | - |
Mecklenburg-Vorpommern | 5.419,38 € | 6.080,62 € |
Niedersachsen/Bremen | 18.330,00 € | - |
Nordrhein-Westfalen | 21.400,00 € | - |
Rheinland-Pfalz | 5.055,00 € | - |
Saarland | Keine Förderung in 2023 | |
Sachsen | 7.850,00 € | - |
Sachsen-Anhalt | - | 1.400,00 € |
Thüringen | 5.374,00 € | 1.148,16 € |
Projektförderung
Landesverband | Status |
---|---|
Baden-Württemberg | Keine Förderung in 2023 |
Bayern | Keine Förderung in 2023 |
Berlin/Brandenburg | Keine Förderung in 2023 |
Hamburg/Schleswig-Holstein | Keine Förderung in 2023 |
Hessen | Keine Förderung in 2023 |
Mecklenburg-Vorpommern | Keine Förderung in 2023 |
Niedersachsen/Bremen | Keine Förderung in 2023 |
Nordrhein-Westfalen | Keine Förderung in 2023 |
Rheinland-Pfalz | Keine Förderung in 2023 |
Saarland | Keine Förderung in 2023 |
Sachsen | Bürgerstiftung Dresden – 1.353,00 Euro (2022) |
Sachsen-Anhalt | Keine Förderung in 2023 |
Thüringen | Keine Förderung in 2023 |