Selbsthilfeförderung auf Landesebene

Die Selbsthilfeförderung ist eine gesetzliche Aufgabe der Krankenkassen und ihrer Verbände gemäß § 20h SGB V. Gefördert wird die gesundheitsbezogene Selbsthilfe - dies sind Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen.

Die Förderung erfolgt auf drei Ebenen: auf Bundesebene, auf Landesebene und auf regionaler Ebene (Selbsthilfegruppen).

Auf jeder Ebene existieren zwei Förderarten:
Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung ist eine gemeinsame Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände. Im Rahmen einer Pauschalförderung werden diese Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst.

Die krankenkassenindividuelle Förderung wird von einzelnen Krankenkassen und/oder ihren Verbänden verantwortet. Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet, mit der Selbsthilfe im Rahmen der Projektförderung zu kooperieren und inhaltlich zusammenzuarbeiten. Gefördert werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen.

Gemeinschaftsförderung

(Pauschalförderung)

LandesverbandBetrag 2024+ Restbetrag aus 2023KPT-Treffen 2024
Baden-Württemberg25.989,48 €1.950,52 €1.660,00 €
Bayern18.564,60 €--
Berlin/Brandenburg17.928,36 €--
Hamburg/Schleswig-Holstein10.020,00 €--
Hessen9.320,00 €-2.548,00 €
Mecklenburg-Vorpommern8.870,15 €4.129,85 €-
Niedersachsen/Bremen16.230,00 €4.130,00 €-
Nordrhein-Westfalen20.281,13 €1.118,87 €8.336,00 €
Rheinland-Pfalz1.556,25 €--
Saarland--2.809,00 €
Sachsen11.700,00 €--
Sachsen-Anhalt9.550,00 €--
Thüringen5.625,00 €--

 

Projektförderung

Landesverband Status
Baden-WürttembergKeine Förderung in 2024
BayernKeine Förderung in 2024
Berlin/BrandenburgKeine Förderung in 2024
Hamburg/Schleswig-HolsteinKeine Förderung in 2024
HessenKeine Förderung in 2024
Mecklenburg-VorpommernKeine Förderung in 2024
Niedersachsen/BremenKeine Förderung in 2024
Nordrhein-WestfalenKeine Förderung in 2024
Rheinland-PfalzKeine Förderung in 2024
SaarlandKeine Förderung in 2024
SachsenKeine Förderung in 2024
Sachsen-AnhaltKeine Förderung in 2024
ThüringenKeine Förderung in 2024

Beratung

in der Bundesgeschäftsstelle, Telefon 030 2000392 - 11.

Was wir tun können in unserer Beratung:

  • zuhören und Orientierungshilfen geben,
  • Informationen zu angebotenen Materialien geben,
  • über Verfahren in der Diagnostik und Therapie informieren,
  • im Umgang mit Problemen und Belastungen unterstützen, die sich durch die Erkrankung ergeben (z.B. familiäre, partnerschaftliche, körperliche und seelische Beeinträchtigungen),
  • Kontaktmöglichkeiten zum Austausch mit Betroffenen nennen, sowie
  • gemeinsam nächste Schritte finden.

Die aktuellen Beratungstermine finden Sie hier.

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