Selbsthilfeförderung auf Landesebene

Die Selbsthilfeförderung ist eine gesetzliche Aufgabe der Krankenkassen und ihrer Verbände gemäß § 20h SGB V. Gefördert wird die gesundheitsbezogene Selbsthilfe - dies sind Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen.

Die Förderung erfolgt auf drei Ebenen: auf Bundesebene, auf Landesebene und auf regionaler Ebene (Selbsthilfegruppen).

Auf jeder Ebene existieren zwei Förderarten:
Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung ist eine gemeinsame Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände. Im Rahmen einer Pauschalförderung werden diese Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst.

Die krankenkassenindividuelle Förderung wird von einzelnen Krankenkassen und/oder ihren Verbänden verantwortet. Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet, mit der Selbsthilfe im Rahmen der Projektförderung zu kooperieren und inhaltlich zusammenzuarbeiten. Gefördert werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen.

Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung)

Landesverband Baden-Württemberg – 12.600,00 Euro (2022)
Landesverband Bayern - 18.000,00 Euro (2022)
Landesverband Berlin/Brandenburg - 39.549,06 Euro (2022)
Landesverband Hamburg/Schleswig-Holstein - 1.086,51 Euro (Restbetrag 2021) + 4.613,49 Euro (2022)
Landesverband Hessen6.932,00 Euro (2022)
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern - 6.486,27 Euro (Restbetrag 2021) + 513,73 Euro (2022)
Landesverband Niedersachsen/Bremen - 16.720,- Euro (2022) + 868,13 Euro Rückzahlung für 2021
Landesverband Nordrhein-Westfalen - 9.371,57 Euro (Restbetrag 2021) + 20.787,00 Euro (2022)
Landesverband Rheinland-Pfalz – 1.556,25 Euro (2022)
Landesverband Saarland - keine Förderung in 2022
Landesverband Sachsen – 11.500,- Euro (2022)
Landesverband Sachsen-Anhalt - 1.400,- Euro (2022)
Landesverband Thüringen - 5.374,00 Euro (2022)

Projektförderung

LV Baden-Württemberg

Keine Förderung 2022

LV Bayern

Keine Förderung 2022

LV Berlin/Brandenburg

Keine Förderung 2022

LV Hamburg/Schleswig-Holstein

Keine Förderung 2022

LV Hessen

Keine Förderung 2022

LV Mecklenburg-Vorpommern

Keine Förderung 2022

LV Niedersachsen/Bremen

Keine Förderung 2022

LV Nordrhein-Westfalen

Keine Förderung 2022

LV Rheinland-Pfalz

Keine Förderung 2022

LV Saarland

Keine Förderung 2022

LV Sachsen

Bürgerstiftung Dresden – 1.353,00  Euro (2022)

LV Sachsen-Anhalt

Keine Förderung 2022

LV Thüringen

Keine Förderung 2022

Beratung

in der Bundesgeschäftsstelle, Telefon 030 2000392 - 11.

Was wir tun können in unserer Beratung:

  • zuhören und Orientierungshilfen geben,
  • Informationen zu angebotenen Materialien geben,
  • über Verfahren in der Diagnostik und Therapie informieren,
  • im Umgang mit Problemen und Belastungen unterstützen, die sich durch die Erkrankung ergeben (z.B. familiäre, partnerschaftliche, körperliche und seelische Beeinträchtigungen),
  • Kontaktmöglichkeiten zum Austausch mit Betroffenen nennen, sowie
  • gemeinsam nächste Schritte finden.

Die aktuellen Beratungstermine finden Sie hier.

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