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Bewilligungsvoraussetzungen
Im Rahmen sozialgesetzlicher Regelungen ist Rehabilitation im Hinblick auf die Leistungspflicht einer Sozialversicherung (d.h. auch im Hinblick auf den Anspruch der*des Versicherten) jeweils enger definiert:
Gesetzliche Unfallversicherung (= Berufsgenossenschaft)
Rehabilitationsansprüche bestehen gegenüber der Unfallversicherung, wenn die zugrunde liegende Krankheit eine anerkannte Berufskrankheit ist, oder wenn es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall gehandelt hat. Sie begründen dann Ansprüche auf Krankenbehandlung, medizinische und berufliche Rehabilitation. Die CED ist keine anerkannte Berufskrankheit.