Auf dieser Seite befinden sich zusätzliche Inhalte. Bitte nutzen Sie die Login-Funktion, um sich anzumelden. Sofern Sie die notwendigen Berechtigungen besitzen, erscheinen die gewünschten Inhalte.
Krank im Ausland
Europäische Krankenversicherungskarte
Mit dieser Karte, die übrigens in jedem Land gleich aussieht und sich nur durch das nationale Kennzeichen unterscheidet, können gesetzlich Versicherte in den folgenden Ländern während eines Urlaubsaufenthaltes sich grundsätzlich direkt an das Krankenhaus oder den*die Vertragsärzt*in wenden:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern sowie für die Schweiz.
Zusätzlich gibt es für die folgenden Länder noch Auslandskrankenscheine: Bosnien¬Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Kroatien, Tunesien und die Türkei, die Sie auch bei Ihre Krankenkasse erhalten.
Über den Berechtigungsschein/Auslandskrankenschein bzw. die Europäische Krankenversicherungskarte werden Sie als Urlauber*in so behandelt wie jede*r gesetzlich Versicherte des jeweiligen Urlaubslandes, mit den für das Urlaubsland gültigen Zuzahlungen.
Höhe und Art der Zuzahlungen in den einzelnen Urlaubsländern sowie weitere wertvolle Hinweise finden Sie in den Merkblättern auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland (DVKA).