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Krank im Ausland

Europäische Krankenversicherungskarte

Mit dieser Karte, die übrigens in jedem Land gleich aussieht und sich nur durch das nationale Kennzeichen unterscheidet, können gesetzlich Versicherte in den folgenden Ländern während eines Urlaubsaufenthaltes sich grundsätzlich direkt an das Krankenhaus oder den*die Vertragsärzt*in wenden:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern sowie für die Schweiz.

Zusätzlich gibt es für die folgenden Länder noch Auslandskrankenscheine: Bosnien¬Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Kroatien, Tunesien und die Türkei, die Sie auch bei Ihre Krankenkasse erhalten.

Über den Berechtigungsschein/Auslandskrankenschein bzw. die Europäische Krankenversicherungskarte werden Sie als Urlauber*in so behandelt wie jede*r gesetzlich Versicherte des jeweiligen Urlaubslandes, mit den für das Urlaubsland gültigen Zuzahlungen.

Höhe und Art der Zuzahlungen in den einzelnen Urlaubsländern sowie weitere wertvolle Hinweise finden Sie in den Merkblättern auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland (DVKA).

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Beratung

in der Bundesgeschäftsstelle, Telefon 030 2000392 - 11.

Was wir tun können in unserer Beratung:

  • zuhören und Orientierungshilfen geben,
  • Informationen zu angebotenen Materialien geben,
  • über Verfahren in der Diagnostik und Therapie informieren,
  • im Umgang mit Problemen und Belastungen unterstützen, die sich durch die Erkrankung ergeben (z.B. familiäre, partnerschaftliche, körperliche und seelische Beeinträchtigungen),
  • Kontaktmöglichkeiten zum Austausch mit Betroffenen nennen, sowie
  • gemeinsam nächste Schritte finden.

Die aktuellen Beratungstermine finden Sie hier.

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Spenden & Helfen

400.000 Betroffene in Deutschland brauchen Ihre Hilfe! Helfen Sie mit einer Spende, einer Zustiftung, einer Mitgliedschaft oder Ihrem eigenen Engagement!

Die DCCV ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind somit steuerlich absetzbar.

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