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Beamt*innenverhältnis und Verbeamtung
Bei der Berufung in ein Beamt*innenverhältnis muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen dem Beamt*innenverhältnis auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit, da hier jeweils unterschiedlich strenge Voraussetzungen hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung erfüllt werden müssen.
Beamt*innenverhältnis auf Widerruf
Für die Berufung in das Beamt*innenen Verhältnis auf Widerruf wird vorausgesetzt, dass vom Gesundheitszustand der Bewerber*innen erwartet werden kann, dass es ihnen möglich sein wird, die Zeit als Beamt*in auf Widerruf - im Regelfall handelt es sich hierbei um den Vorbereitungsdienst für eine Laufbahn - zu absolvieren, ohne aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ausscheiden zu müssen.
Beamt*innenverhältnis auf Probe
Für die Berufung in das Beamt*innenverhältnis auf Probe werden erhöhte Anforderungen gestellt.