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Beamt*innenverhältnis und Verbeamtung

Bei der Berufung in ein Beamt*innenverhältnis muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen dem Beamt*innenverhältnis auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit, da hier jeweils unterschiedlich strenge Voraussetzungen hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung erfüllt werden müssen.

Beamt*innenverhältnis auf Widerruf

Für die Berufung in das Beamt*innenen Verhältnis auf Widerruf wird vorausgesetzt, dass vom Gesundheitszustand der Bewerber*innen erwartet werden kann, dass es ihnen möglich sein wird, die Zeit als Beamt*in auf Widerruf - im Regelfall handelt es sich hierbei um den Vorbereitungsdienst für eine Laufbahn - zu absolvieren, ohne aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ausscheiden zu müssen.

Beamt*innenverhältnis auf Probe

Für die Berufung in das Beamt*innenverhältnis auf Probe werden erhöhte Anforderungen gestellt.

Beamt*innenverhältnis auf Lebenszeit

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Erstellt: 03.08.2014 Letzte Änderung: 20.03.2021

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in der Bundesgeschäftsstelle, Telefon 030 2000392 - 11.

Was wir tun können in unserer Beratung:

  • zuhören und Orientierungshilfen geben,
  • Informationen zu angebotenen Materialien geben,
  • über Verfahren in der Diagnostik und Therapie informieren,
  • im Umgang mit Problemen und Belastungen unterstützen, die sich durch die Erkrankung ergeben (z.B. familiäre, partnerschaftliche, körperliche und seelische Beeinträchtigungen),
  • Kontaktmöglichkeiten zum Austausch mit Betroffenen nennen, sowie
  • gemeinsam nächste Schritte finden.

Die aktuellen Beratungstermine finden Sie hier.

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