Traditionelle (kleinmolekulare, chemisch synthetisierte) Arznei-Wirkstoffe werden bereits als Nachahmerpräparate (Generika) vertrieben (von ASS und Paracetamol bis Azathioprin und Budesonid). Deren Hersteller*innen nutzen nach Ablauf des Patents die Daten des erstzugelassenen Arzneimittels des*der Originalhersteller*in, um Arzneimittel mit dem gleichen arzneilich wirksamen Bestandteil herzustellen. (Dass sich Arzneimittel mit gleichem Wirkstoff oft in anderen enthaltenen Stoffen unterschieden, davon können z.B. Menschen mit Laktoseintoleranz ein Lied singen.)

Nun läuft auch für die "biotechnologisch" hergestellten Arzneimittel (Biologicals) der Patentschutz aus (etwa für die TNF-α-Blocker Infliximab und Adalimumab). Diese wirken spezifischer als traditionelle Arzneistoffe, indem sie die komplexen Mechanismen des Immunsystems behindern. Sie unterbrechen einen Teil der Signalkette zur Auslösung der spezifischen Immunantwort, indem sie bestimmte Empfangsstellen (Rezeptoren) von Botenstoffen besetzen und so deren Andocken an der vorgesehenen Stelle unmöglich machen.

Biosimilare sind dem Originalprodukt ähnlich aber nicht gleich

Die ab Anfang 2015 nach Ablauf der Patente der Originalprodukte auf den Markt kommenden Biosimilars "enthalten als arzneilich wirksamen Bestandteil ein Protein, welches strukturell Ähnlichkeiten (biosimilar) mit einem Originalprodukt (Referenzarzneimittel) besitzt sowie in der pharmakologischen Wirkung am Rezeptor identische Wirkungen ausübt." (Hervorhebung durch die Red.) Aufgrund der Größe und Komplexität der Proteine und aufgrund des Herstellungsprozesseses, "der für jede*n Hersteller*in eines biosimilaren Arzneimittels unterschiedlich ist, können derartige Arzneimittel nicht strukturell identisch sein. Hier liegt ein Unterschied zu den Generika, deren arzneilich wirksamer Bestandteil identisch ist." (Stellungnahme der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zu Biosimilars. Berlin, den 09.12.2008)

Die Biosimilare gehören darum zu der im Herbst 2013 eingeführten Gruppe der "Arzneimittel unter zusätzlicher Überwachung" (gekennzeichnet mit einem auf einer Spitze stehenden schwarzen Dreieck:▼). Diese zusätzliche Überwachung nach der Zulassung erfolgt seit Herbst 2013 z.B. bei allen neu in Verkehr gebrachten "biologischen" Arzneimitteln.

Für die "Referenzarzneimittel" gilt übrigens Ähnliches: sie sind aufgrund ihres Herstellungsprozesses mit der Zeit geringen Veränderungen gegenüber dem zugelassenen Originalprodukt unterworfen, "Biologicals" sind gewisserweise ihre eigenen "Biosimilars".

Weitere Informationen:

  • Europäische Kommission, Unternehmen und Wirtschaft, Was Sie über Biosimilar-Arzneimittel wissen sollten. Prozess zur unternehmerischen Verantwortung auf dem Gebiet der Pharmazeutika Zugang zu Medikamenten in Europa. Konsensinformationsdokument. Datum des Dokuments: 21/04/2013 - Erstellt von ENTR.R.4.DIR - Datum der Veröffentlichung: 18/12/2014 - Letzte Aktualisierung: 18/02/2015. http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/8242?locale=de
  • Eine geküzte und überarbeitete Version von Juli 2016 (November 2017) findet sich unter dem Titel: Europäische Kommission, WACHSTUM, Was ich wissen sollte über Biosimilars. Informationen für Patienten. Konsensinformationsdokument. http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/26643

Biosimilare für CED

Infliximab-Biosimilare

1./.2 Am 10. September 2013 erteilte die Europäische Kommission eine Genehmigung für das Inverkehrbringen von Inflectra™▼ (Infliximab-dyyb) und Remsima™▼ u.a. zur Behandlung der Colitis ulcerosa bzw. des Morbus Crohn in der gesamten Europäischen Union.
3. Am 30.05.2016 erfolgte durch die Europäische Kommission die Zulassung eines weiteren Biosimilar von Remicade® (Infliximab): Flixabi®▼ (im Mai 2017 durch die FDA unter dem Namen Renflexis™ (Infliximab-abda) ), .
4. Am 22. März 2018 hat die CHMP der Europäischen Kommission eine Empfehlung für die Marktzulassung von Zessly®▼ gegeben, einem weiterern Biosimilar, die Zulassung erfolgte am 18. Mai.
5. Die FDA hat 2017 auch IXIFI™ (Infliximab-qbtx)  zugelassen.

Weitere Infliximab-Biosimilare sind in Indien und Japan zugelassen.

Bei diesen Präparaten handelt es sich um Biosimilare Arzneimittel, bei Inflectra und Remsima genauer um ein Biosimilar unter zwei Markennamen aus derselben Produktionsstätte. Das Referenzarzneimittel für alle ist Remicade® (Infliximab).

Sie werden nach einer Methode hergestellt, die als „rekombinante DNA-Technologie“ bezeichnet wird. Das Infliximab wird von Zellen produziert, in die ein Gen (DNA) eingebracht wurde, das sie zur Bildung des Antikörpers befähigt. Ein Adalimulab-Biosimilar ist zurückgezogen worden. (EMA > Find medicine > human medicines > European public assessment reports).

Anders als Generika müssen die Biosimilare vor der Zulassung eine klinische Prüfung ihrer Wirksamkeit und Unbedenklichkeit erbringen, das gilt aber, wenn der Wirkmechanismus der gleiche ist, nicht für jede der Erkrankungen, für die der Wirkstoff zugelassen ist. Eine klinische Prüfung wurde für dieses Infliximab-Biosimilar lediglich für die Rheumatoide Arthritis durchgeführt, für die anderen Erkrankungen wurden die Daten - per sogenannter „Extrapolation“ - dann übernommen.

Zulassung und Einführung

Infliximab-Biosimilare werden gewöhnlich bei Erwachsenen mit folgenden Erkrankungen angewendet, wenn andere Arzneimittel oder Behandlungen versagt haben, bei rheumatoider Arthritis (zusammen mit Methotrexat), ankylosierender Spondylitis (Morbus Bechterew) und Psoriasis-Arthritis sowie bei:

Morbus Crohn, wenn die Erkrankung mittelschwer bis schwer oder mit Fistelbildung verläuft und

Colitis ulcerosa,

sie werden zudem bei Patient*innen im Alter zwischen sechs und 17 Jahren mit schwerem aktivem Morbus Crohn oder mit schwerer aktiver Colitis ulcerosa angewendet, wenn sie auf andere Behandlungen oder Arzneimittel nicht ansprechen bzw. diese nicht einnehmen können.

Die Markteinführung erfolgte nach dem Auslaufen des Patents für Infliximab und ergänzender Schutzzertifikate in Großbritannien und den meisten EU-Märkten Ende Februar 2015: Seit dem 16.02.2015 bringt die Firma Hospira das IFX-Biosimilar Inflectra™ auf den deutschen Markt. Remsima® wird in Deutschland von Mundipharma angeboten. Das von Samsung Bioepis hergestellte Flixabi® wird von Biogen vertrieben.

Quellen:

Adalimumab-Biosimilare bei CED

1. Am 22.03.2017 hat die die Europäische Kommission die Marktzulassung  für das - erste - Adalimumab-Biosimilar erteilt: für AMGEVITA™▼ (von AMGEN; in den Vereinigten Staaten am 23.09.2016 von der FDA als AMJEVITA™ (Adalimumab-atto) zugelassen (Einführung dort ab 2023)). [Per duplicate marketing authorization gleichzeitig, aber mit abweichendem Zulassungsspektrum, auch als SOLYMBIC™▼ zugelassen; am 15.06.2018 wurde aber auf Antrag des*der Zulassungsinhaber*in die für Solymbic erteilte Genehmigung für das Inverkehrbringen zurückgezogen.]
2. Am 24.08.2017 hat die Europäische Kommission die Marktzulassung für das von Samsung Bioepis Co., Ltd. hergestellte Adalimumab-Biosimilar Imraldi®▼ erteilt. Imraldi® wird in der Europäischen Union (EU) von Biogen vermarktet.
3. Am 25.08.2017 hat die FDACYLTEZO™▼ (Adalimumab-adbm) für den US-amerikanischen Markt zugelassen (Boehringer Ingelheim Pharmaceuticals, Inc.). Am 10.11.2017 hat die Europäische Kommission Boehringer Ingelheim International GmbH die Marktzulassung für die EU erteilt.
4. Am 26.07.2018 hat das Committee for Medicinal Products for human Use (CHMP) der EMA der Europäischen Kommission die Marktzulassung von Hulio® (Mylan / Fujifilm Kyowa Kirin Biologics) empfohlen (16.09.).
5. Auch Hyrimoz™ ▼ (Adalimumab-adaz) (Hexal/Sandoz) wurde von der EU-Kommission zugelassen.

In Indien sind zwei Adalimimab-Biosimilare auf dem Markt.

Nach Ablauf des Patents für den Originator am 16. Oktober 2018 sind zum 1. November Amgevita®, Hyrimoz® und Imraldi® auf den Markt gekommen. Der Hersteller des Referenzprodukts Humira®, AbbVie, hat auf die Konkurrenzsituation reagiert und (Stand: August 2017) Rabattverträge mit 107 gesetzlichen Krankenkassen (für ca. 80 % der GKV-Versicherten) und 4 privaten Krankenversicherungen (für ca. 30% der PKV-Versicherten) abgeschlossen. Mit der Markt-Einführung der ersten Biosimilars gibt es hierzulande bereits erste Biosimilar-Rabattverträge.

Quellen:

Neubewertungen 2017

Die Europäische Vereinigung der Crohn- und Colitis-Spezialisten (ECCO) hatte sich anfangs noch skeptisch gezeigt, viele Fachleute haben ihre Position aber im Laufe des Jahres 2016 mit besserer Datenlage auch für CED deutlich gewandelt, was sich in einem „Update“ des ECCO-Statements zum Thema widerspiegelt.
War zuerst der Einsatz des Nachahmerprodukts nur bei einem Therapiewechsel von Adalimumab zu Infliximab vorgesehen, tendiert die überarbeitete Fassung nun auch zu Befürwortung des Wechsels (switch) von Original-Infliximab auf das Nachahmerprodukt im Rahmen einer andauernden Therapie, so das wirtschaftlich sinnvoller erscheint.
Für diese Positionsänderung sind unter anderem die Ergebnisse einer landesweiten, regierungsfinanzierten norwegischen Studie zum Wechsel von Original-Infliximab auf das Nachahmerprodukt (Nor-Switch; ClinicalTrials.gov Identifier: NCT02148640) von Bedeutung.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat im Juli 2017 einen umfassenden Leitfaden zum Thema Biosimilars veröffentlicht. Darin werden neben den Besonderheiten von Biosimilars und ihrer Zulassung auch die "Empfehlungen der AkdÄ zum Einsatz von Biosimilars" (auch als kurze Handeichung) vorgestellt. Zusätzlich werden die Austauschbarkeit von Referenzarzneimitten und Biosimilars sowie die bereits in zahlreichen Switch-Studien gesammelten Erfahrungen zur Patient*innenumstellung (sog. „Switch“ bzw. „Switching“) dargestellt.

Quellen:


Erstellt: 22.07.2014 Letzte Änderung: 20.03.2021

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