Patient*innenverfügung und Vorsorgevollmacht

Die Lebenserwartung von Frauen und Männern steigt stetig an. Studien deuten an, dass auch bei CED eine moderne Therapie unter Einbeziehung von Operationen, Ernährungstherapie und Medikamentenbehandlung bei den meisten Betroffenen zu einer weitgehend normalen Lebenserwartung führt. Jedoch bedeutet das leider nicht, dass - CED oder nicht - die letzten Lebensjahre auch in bester Gesundheit und bei klarem Verstand erbracht werden können. Umso wichtiger ist es, schon früh vorzusorgen.
Eine Patient*innenverfügung beugt Konflikten zwischen Ärzt*innen und Angehörigen vor. Parallel zur Patient*innenverfügung sollten Sie unbedingt eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Nur so bleiben Sie nach Außen handlungsfähig, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

RAin Inge Buckmüller, Bauchredner 1/2014

Selbstbestimmend bis zum letzten Augenblick: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Ärzte sind dem Grundsatz für das Leben verpflichtet. So werden auch Schwerstkranke mit allen nur möglichen medizinischen Mitteln behandelt. Doch kein Patient ist zu einer Behandlung verpflichtet, auch wenn diese Entscheidung den Tod bedeuten würde. Die, die Ihren Willen kennen sind aber nicht automatisch Ihr Sprachrohr, wenn der Fall der Fälle eintreten sollte. Patientenverfügung, Betreuungs- und Vorsorgevollmacht bringen den Willen im Vorfeld einer Erkrankung oder des Sterbens zum Ausdruck für den Fall, dass jemand außer Stande ist, ihren/seinen aktuellen Willen zu äußern, entscheidungsunfähig wird. Aktualisierter Link zum Justizminsterium (Stand 6.2017): http://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html

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Dr. med. Irmtraud Hainsch-Müller, Bauchredner 1/2014

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Aus der Sicht einer Palliativärztin

Die meisten Menschen wollen „in Würde sterben“ können. Sie haben Angst vor einer „High-Tech-Medizin“, die keinen „natürlichen“ Tod mehr erlaubt. Davor sollen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht schützen. Aber auch die Ärzte profitieren davon. Auch sie haben Sorge – vor rechtlichen Konsequenzen im „umgekehrten Fall“, wenn sie nicht alles tun, um die Patienten am Leben zu erhalten.

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Erstellt: 14.09.2015 Letzte Änderung: 05.03.2020

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