Parkerleichterung für Menschen mit CED
Nach jahrelangem Einsatz der DCCV können seit 2009 CED-Betroffene eine bundesweite Parkerleichterung erhalten. Voraussetzung ist ein alleine für den Morbus Crohn oder die Colitis ulcerosa festgestellter Grad der Behinderung von wenigstens 60.
Ein Antrag für diesen orangefarbenen Parkausweis kann beim örtlich zuständigen Straßenverkehrsamt gestellt werden. Meist empfiehlt es sich, vorab mit dem Versorgungsamt in Verbindung zu treten. Also jenem Amt, das den Schwerbehindertenausweis ausgestellt hat. Hier erfahren Sie, wie sich Ihr Grad der Behinderung im Einzelnen zusammensetzt.