Parkerleichterung für Menschen mit CED

Nach jahrelangem Einsatz der DCCV können seit 2009 CED-Betroffene eine bundesweite Parkerleichterung erhalten. Voraussetzung ist ein alleine für den Morbus Crohn oder die Colitis ulcerosa festgestellter Grad der Behinderung von wenigstens 60. 

Ein Antrag für diesen orangefarbenen Parkausweis kann beim örtlich zuständigen Straßenverkehrsamt gestellt werden. Meist empfiehlt es sich, vorab mit dem Versorgungsamt in Verbindung zu treten. Also jenem Amt, das den Schwerbehindertenausweis ausgestellt hat. Hier erfahren Sie, wie sich Ihr Grad der Behinderung im Einzelnen zusammensetzt.


Erstellt: 25.03.2014 Letzte Änderung: 20.02.2020

Beratung

in der Bundesgeschäftsstelle, Telefon 030 2000392 - 11.

Was wir tun können in unserer Beratung:

  • zuhören und Orientierungshilfen geben,
  • Informationen zu angebotenen Materialien geben,
  • über Verfahren in der Diagnostik und Therapie informieren,
  • im Umgang mit Problemen und Belastungen unterstützen, die sich durch die Erkrankung ergeben (z.B. familiäre, partnerschaftliche, körperliche und seelische Beeinträchtigungen),
  • Kontaktmöglichkeiten zum Austausch mit Betroffenen nennen, sowie
  • gemeinsam nächste Schritte finden.

Die aktuellen Beratungstermine finden Sie hier.

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Spenden & Helfen

400.000 Betroffene in Deutschland brauchen Ihre Hilfe! Helfen Sie mit einer Spende, einer Zustiftung, einer Mitgliedschaft oder Ihrem eigenen Engagement!

Die DCCV ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind somit steuerlich absetzbar.

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