Kann ich mich aufgrund meiner CED und/oder unter Immunsuppression von der Corona-Impfung befreien lassen?

Stand: 3.12.2021

Die Impfung gegen das Coronavirus wird grundsätzlich allen Menschen und besonders denen empfohlen, die das Risiko haben, bei einer COVID-19-Erkrankung einen schweren Verlauf zu erleiden.

Alle Impfstoffe, die zurzeit durch die europäische Arzneimittelbehörde zugelassen sind, sind KEINE Lebendimpfstoffe und damit Totimpfstoffen gleichzusetzen.

Weitere Impfstoffe, die die europäische Arzneimittelbehörde gerade für die Zulassung bewertet (Stand 03.12.2201), sind der COVID-19-Impfstoff des französischen Herstellers Valvena und Nuvaxovid® vom US-Hersteller Novavax.
Beide Impfstoffe enthalten Teile der Virushülle. Bei dem Impfstoff von Valvena handelt es sich, laut Ärzteblatt vom 02.12.2021, um unschädlich gemachte Bestandteile des Coronavirus. Dies ist die gleiche Methode, die auch bei der Herstellung der Grippeimpfstoffe eingesetzt wird. Auch der Impfstoff von Novavax enthält Bestandteile der Virushülle. Diese Spikeproteine werden aber künstlich hergestellt, deshalb wird er als Proteinimpfstoff bezeichnet. Alle Impfstoffe haben gemeinsam, dass sie KEINE Lebendimpfstoffe sind und KEINE vermehrungsfähigen Coronaviren (auch nicht in abgeschwächter Form) enthalten. 

Eine Befreiung von der Impfpflicht allein aufgrund einer chronisch entzündlichen Erkrankung (CED oder PSC) und/oder einer immunsuppressiven Therapie ist deshalb nicht notwendig und auch nicht sinnvoll. Bei den aktuell zugelassenen Impfstoffen besteht nicht die Gefahr, dass durch abgeschwächte aber noch aktive Viren eine Erkrankung bei Menschen mit abgeschwächtem Immunsystem ausgelöst wird (wie bei den sogenannten Lebendimpfstoffen).


Quellen:


Erstellt: 03.12.2021 Letzte Änderung: 03.12.2021

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