Sollten Kinder mit CED in stabiler Situation ihrer Grunderkrankung zur ambulanten Kontrolle ins Krankenhaus oder zum*zur Kinderärzt*in gehen?

(Aktualisiert am 22. Oktober 2020)

(Aktualisiert am 22.10.2020)

  1. Erforderliche Verlaufskontrollen, Therapiemaßnahmen bei akuten Problemen und Infusionen von Biologika (zum Beispiel bei Infliximab) sollten weiterhin unter Berücksichtigung von Infektionsschutz-maßnahmen, wie z. B. räumliche bzw. zeitliche Trennung von anderen Patient*innen, sowie Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Ambulanz/Klinik erfolgen. Bei Zunahme von Neuinfektionen muss eine erneute Nutzen-Risiko-Abschätzung erfolgen. Wenden Sie sich hierfür an den*die behandelnde*n Ärzt*in Ihres Kindes.
  2. Der Medikamentenbedarf für die nächsten Wochen sollte vorrätig sein. Wenn notwendig, sollten Sie zunächst telefonische Kontakt mit Kinderärzt*in bzw. Kindergastroenterolog*in aufnehmen.

 

Quelle:

Diese Empfehlungen wurden verfasst von: Prof. Dr. J. Däbritz, Prof. Dr. S. Koletzko, Prof. Dr. Carsten Posovszky, in Zusammenarbeit mit: PD Dr. Rüdiger Adam, Dr. Stefan Buderus, Dr. Martin Classen, Dr. Alexander Fichtner, Univ.-Prof. Dr. Almuthe Hauer, Dr. Andreas Krahl, PD Dr. Jan de Laffolie, PD Dr. Elke Lainka, Dr. Benjamin Schiller : Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) -– Empfehlungen bei Immunsuppression im Rahmen von Magen-Darm-Erkrankungen und Lebererkrankungen im Kindes- und Jugendalter, 21.10.2020

 


Erstellt: 26.03.2020 Letzte Änderung: 22.03.2021

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