Impfen bei CED
Den verlässlichsten, durch Impfungen erreichbaren Infektionsschutz haben diejenigen CED-Patient*innen, bei denen zuverlässig bereits im Kindes- und Jugendlichenalter alle sinnvollen Impfungen (nach STIKO-Impfkalender) durchgeführt wurden! (Weismüller in BR 4/2011)
Die Rate an Impfnebenwirkungen ist bei Patient*innen mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen nicht erhöht, auch ein erhöhtes Schubrisiko nach Impfungen, wie häufig befürchtet, ist nicht beschrieben. (Jordan in BR 4/2014)
Bitte beachten Sie, dass Sie alle Informationen zu den Impfungen gegen das Coronavirus auf einer eigenen Unterseite finden: Corona-FAQ.
- Impfpflicht mit Ausnahmen - das Masernschutzgesetz tritt in Kraft
- STIKO-Empfehlung für Impfung gegen Herpes Zoster für Menschen mit CED ab 50 Jahre
- Die aktuelle Frage: Fipronil
- Allgemein: Impfen unter Immunsuppression
- (Humane) Influenza: Grippeschutzimpfung bei CED
- Aviäre Influenza (Geflügelpest, "Vogelgrippe"): gefährlich für Menschen?
- Mehr zum Thema Impfungen und CED
- Magen-Darm-Ärzte empfehlen Hepatitis A-Impfung
- HPV-Impfung: kein erhöhtes Risiko für CED-Entstehung
- Grippe-Medikamente: teuer und nutzlos?
Impfpflicht mit Ausnahmen - das Masernschutzgesetz tritt in Kraft
Mit den Maßnahmen des sogenannten Masernschutzgesetzes, das am 1.März 2020 in Kraft trat, soll eine höhere Impfrate in der Bevölkerung erreicht werden. Damit kann auch die Infektionswahrscheinlichkeit für diejenigen gesenkt werden, die nicht geimpft werden können (Herdenimmunität). Künftig müssen Kinder beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die Masernimpfungen vorweisen. Das gilt ebenso für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher*innen, Lehrer*innen, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind).
(Hi, CS)
Was ist nun aber mit Menschen, die sich nicht impfen lassen können?
Also zum Beispiel mit CED-Patient*innen, die eine immunsuppressive Therapie wie Adalimumab, Infliximab oder Methotrexat erhalten? Diese Personen müssen laut Gesetz lediglich anstelle des geforderten Impfnachweises ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen, dass wegen einer Kontraindikation eine Impfung nicht möglich ist.
Nach unserer Information gibt es hierfür noch keine standardisierten Bescheinigungen. Deshalb wäre in jedem Fall darauf zu achten, dass die Diagnose oder Medikation, die eine Impfung ausschließt aus Gründen des Datenschutzes nicht auf der Bescheinigung genannt wird, die man zum Beispiel dem*der Arbeitgeber*in vorlegt.
Immunsuppressive Medikamente bei CED als Kontraindikation zum Masernschutz
Die Masernimpfstoffe gehören zu den Lebendimpfstoffen. Das heißt, der Impfstoff enthält die Erreger in abgeschwächter und veränderter Form. Bei Menschen mit uneingeschränkt funktionierendem Immunsystem werden so die Schutzmechanismen des Immunsystems aktiviert. Dadurch kann sich ein sogenanntes Immungedächtnis ausbilden, ohne dass die Erkrankung ausgelöst wird. Wenn die Erreger das nächste Mal im Körper "auftauchen“, kann das Immunsystem schnell und effektiv reagieren. Bei Menschen unter Immunsuppression besteht aber ein Risiko, durch den Lebendimpfstoff tatsächlich zu erkranken.
Was heißt das nun konkret in Bezug auf die bei CED eingesetzten Wirkstoffe?
Bei einer Therapie mit Mesalazin/ Sulfasalazin ist eine Lebendimpfung zum Masernschutz möglich. Hier besteht keine Kontraindikation. Bei einer Therapie mit dem Integrinhemmer Vedolizumab soll gründlich von ärztlicher Seite gemeinsam mit Ihnen zwischen Nutzen und Risiken der Impfung abgewogen und nur geimpft werden, wenn der Nutzen eindeutig überwiegt.
Für Steroide, Azathioprin/6-Mercaptopurin, Methotrexat, TNF-alpha Blocker (Adalimumab, Infliximab, Golimumab), Ustekinumab, Tofacitinib sind Lebendimpfstoffe wie der Masernschutz kontraindiziert (bei einzelnen Wirkstoffen gibt es ggf. die Möglichkeit, bei einer niedrigen Dosierung eine Impfung in Erwägung zu ziehen, dies sollte dann im Einzelfall ärztlich geprüft werden).
Die hier aufgeführten Wirkstoffbeispiele beruhen auf einem Empfehlungspapier des Robert-Koch-Institutes (RKI) von 2019. Alle Informationen zu den Kontraindikationen und zum Impfen unter immunmodulatorischer Therapie finden Sie auf den Seiten des RKI:
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/STIKO_Weitere/Tabelle_Immundefizienz.html
Die wichtigsten Fragen und Antworten sowie das Masernschutzgesetz im Wortlaut finden Sie hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html
STIKO-Empfehlung für Impfung gegen Herpes Zoster für Menschen mit CED ab 50 Jahre
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 22.08.2019 ihre Impfempfehlungen für 2019/2020 veröffentlicht.
Neben den Empfehlungen zur jährlichen Grippeimpfung, wird dieses Jahr erstmals eine Empfehlung für die Impfung gegen Herpes Zoster mit einem adjuvanierten Herpes-Zoster-Totimpfstoff ausgesprochen:
„Zur Verhinderung von Herpes Zoster und Postherpetischer Neuralgie (PHN) empfiehlt die STIKO seit Dezember 2018 den adjuvantierten HZ-Totimpfstoff Shingrix® als Standardimpfung für alle Personen 60 Jahre oder älter.“
„Durch die Impfung soll die T-Zell-vermittelte Immunabwehr gegenüber Varizella-zoster-Viren (VZV) gesteigert und so die Reaktivierung der latent in den Nervenganglien verbliebenen VZV verhindert werden. Die Impfserie für den HZ-Totimpfstoff besteht aus zwei Impfstoffdosen, die Intramuskulär im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten verabreicht werden. Aktuell kann davon ausgegangen werden, dass fast jeder in Deutschland aufgewachsene Erwachsene im Alter von 50 Jahren oder älter in seinem Leben eine Windpocken-Erkrankung durchgemacht hat. Es ist daher nicht notwendig, vor der Impfung eine Windpockenerkrankung in der Vergangenheit anamnestisch (durch Erfragen) oder serologisch (durch Testen auf Antikörper gegen den Windpockenerreger im Blut) abzuklären.“
ZUSÄTZLICH empfiehlt die STIKO die Impfung als [sogenannte] Indikationsimpfung für Personen 50 Jahre und älter mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung für das Auftreten eines Herpes Zoster infolge einer Grunderkrankung oder für Personen mit angeborener bzw. erworbener Immundefizienz bzw. Immunsuppression. Dazu gehören u.a. PatientInnen […] mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen […].
(Epidemiologisches Bulletin Nr. 34/2019, Seite 326).
Zusatzinformation: „Der attenuierte Herpes-Zoster-Lebendimpfstoff (Zostavax®) wird von der STIKO aufgrund der eingeschränkten Wirksamkeit und seiner Wirkdauer nicht als Standardimpfung empfohlen. Außerdem ist der Lebendimpfstoff nicht zur Impfung von Personen mit geschwächtem Immunsystem geeignet, die aufgrund einer Immunschwäche oder einer immunsuppressiven Therapie ein erhöhtes Risiko haben, an Herpes Zoster zu erkranken.“
(Epidemiologisches Bulletin Nr. 34/2019, Seite 326).
(Quelle: Epidemiologisches Bulletin Nr. 34/2019: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2019/Ausgaben/34_19.pdf?__blob=publicationFile, Zugriff 26.08.2019).
Erstellt von CS, 26.08.2019
Die aktuelle Frage: Fipronil
Kann es bei einer Verabreichung von Impfstoffen, die unter Verwendung von Hühnereiern hergestellt wurden, zu einer Gefährdung durch Fipronil kommen?
Eier, die für die Anzucht von Influenza-Viren zur Produktion von Grippeimpfstoffen genutzt werden, stammen nicht aus den üblichen Hühnerbetrieben, in denen Eier für den Verzehr produziert werden. Es gibt spezielle Zuchtbetriebe, für die besondere Qualitätsanforderungen gelten und die entsprechend überwacht werden.
Nach der Anzucht der Viren werden diese aus den Hühnereiern isoliert und in mehreren Schritten aufgereinigt. Dieser aufwändige Reinigungsprozess ist so effektiv, dass höchstens noch Spuren von Hühnereiweiß im Impfstoff enthalten sind und auch andere mögliche Verunreinigungen dabei entfernt werden.
Quelle: Paul-Ehrlich-Institut. Belastung von Hühnereiern mit Fipronil – Informationen zu Influenza-Impfstoffen. Erstellt: 10.08.2017. www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit-vigilanz/archiv-sicherheitsinformationen/2017/ablage2017/2017-08-10-informationen-fipronil-influenza-impfstoffe.html
Allgemein: Impfen unter Immunsuppression
Dr. med. Sabine Jordan, Dr. med. Dr. Fenna Veeltmann, Bauchredner 4/2014
Patienten unter Immunsuppressiva: Wichtige Punkte bei der Reise(vorbereitung)
Durch verbesserte Behandlungskonzepte hat sich die Lebensqualität von Patienten mit chronisch entzündlichen Erkrankungen in den letzten Jahren stetig verbessert. Hierdurch steigt bei vielen Patienten auch der Wunsch nach Reisen, insbesondere auch in exotische Regionen. Die meisten Reisewünsche sind umsetzbar, es gilt jedoch, insbesondere bei Patienten unter immunsupprimierender Therapie, einige wichtige Punkte bei der Reisevorbereitung und während der Reise zu beachten.
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Dr. med. Josef Weismüller, Bauchredner 4/2011
CED-Patienten unter immunsuppressiver Therapie: Infektionsschutz durch Impfungen
Bei CED-Patienten besteht krankheitstypisch eine Störung des Immunsystems. Diese ist sehr komplex und bisher im Einzelnen nicht detailliert aufgeschlüsselt. Es bestehen aber Störungen, die mit der Erkennung und Abwehr von Schadfaktoren einschließlich Erregern im Zusammenhang stehen und die unter anderem Zellen und Botenstoffe betreffen, die für die körpereigene Abwehr entscheidend sind (T-Lymphozyten; antigen-präsentierende Zellen; Zytokine). Die Folge ist unter anderem eine Beeinträchtigung der normalen köpereigenen Abwehrmechanismen gegen Infektionen. ...
Download des ganzen Artikels(Humane) Influenza: Grippeschutzimpfung bei CED
Aviäre Influenza (Geflügelpest, "Vogelgrippe"): gefährlich für Menschen?
Mehr zum Thema Impfungen und CED
Priv.-Doz. Dr. med. Niels Teich, Bauchredner 1/2011
Schweinegrippe-Impfung bei Patienten mit CED
Im Oktober 2009 wurde die German Inflammatory Bowel Disease Study Group (= GISG, deutsche CED-Studiengruppe) gegründet. Die Fragestellung des ersten gemeinsamen Forschungsprojekts war es, die Befolgung der offiziellen Impfempfehlung gegen die Schweinegrippe bei unseren CED-Patienten zu erfassen und die Ursachen von möglichen Impflücken zu untersuchen.
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Priv.-Doz. Dr. med. Niels Teich, Bauchredner 3/2010
Impfstand bei Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen - Ergebnisse aus Leipzig
Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED ) sind aufgrund ihrer Erkrankung, aber auch durch die häufig notwendige immunschwächende Therapie gefährdet, eine Infektionskrankheit zu bekommen. Einige bakterielle und virale Infektionskrankheiten können jedoch durch Impfungen vermieden werden. Es wird daher sowohl von der deutschen als auch von der europäischen wissenschaftlichen Fachgesellschaft eine Erhebung und Vervollständigung des Impfstands bei allen Patienten mit CED gefordert. ...
Download des ganzen ArtikelsDr. med. Carsten Posovszky, Bauchredner 4/2015
Ludwig-Demling-Forschungspreis 2015 (2)
Den gordischen Knoten lösen – sicher Impfen beim immunsupprimierten Kind
Download des ganzen ArtikelsMagen-Darm-Ärzte empfehlen Hepatitis A-Impfung
„Die Hepatitis A gehört zu den häufigen unerwünschten Reisesouvenirs“, warnt der Leber-Experte Dr. Karl-Georg Simon vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte. Die Krankheitserreger werden durch verunreinigtes Trinkwasser oder nicht adäquat zubereitete Lebensmittel übertragen. Bei gesunden Menschen heilt die Erkrankung zwar in der Regel nach einer Weile von selbst. Für ältere, gesundheitlich angeschlagene oder durch Begleiterkrankungen belastete Menschen kann die Infektion aber zum Risiko für die Gesundheit werden.
Die moderne Medizin bietet sehr effektive Therapien für die viralen Lebererkrankungen. Aber: „Wer seinen Urlaub in warmen Gefilden, zum Beispiel im Mittelmeerraum verbringt, sollte sich impfen lassen. Dafür ist es auch kurz vor der Reise nicht zu spät.“
(PM des Berufsverband der Niedergelassenen Gastroenterologen Deutschlands e.V. (bng) vom 18.07.2016)
Unter immunsuppressiver Therapie ist die Gefahr, sich eine Infektion bei einer Reise in ein Land mit epidemiologisch hohem Risiko zuzuziehen, deutlich erhöht. Die Hepatitis A-Impfung mit einem Totimpfstoff (können auch unter laufender immunsuppressiver Therapie geimpft werden) ist bei Reisen in Regionen mit hohem Hepatitis A-Vorkommen und generell bei Leberbeteiligung (z.B. PSC) empfohlen (siehe auch Weismüller in BR 4/2011 (s.o.) und Jordan in BR 4/2014) (Red.)
HPV-Impfung: kein erhöhtes Risiko für CED-Entstehung
Eine Kohortenstudie zur möglichen Assoziation von 14 verschiedenen Autoimmunerkrankungen mit der Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV) hat ein signifikant erhöhtes Risiko nur für das Guillain-Barré-Syndrom (GBS) ergeben. (Eine scheinbare leichte Erhöhung des Risikos für entzündliche Darmerkrankungen konnten die Forscher im Weiteren als einen Zufallseffekt erklären.) Das hat die französische Zulassungsbehörde ANSM vermeldet, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI, Langen) am 24.09.205 im BULLETIN ZUR ARZNEIMITTELSICHERHEIT 3/2015, S.39, berichteten.
Grippe-Medikamente: teuer und nutzlos?
Mehr zur Diskussion um einen Cochrane Review im Sommer 2014 hier.