Was wird empfohlen, wenn bei mir eine CED-Verlaufskontrolle oder ähnliches ansteht?
(Aktualisiert 06.01.2021)
Grundsätzlich ist zu sagen, dass während der Corona-Pandemie genau überlegt werden sollte, welche Ärzt*innentermine notwendig und sinnvoll sind.
CED-Sprechstunden sollten die Ärzt*innen unter Berücksichtigung der Dringlichkeit und unter einer Optimierung der Infektionsschutzmaßnahmen durchführen. Dazu gehört auch Maßnahmen, die eine räumliche Distanz ermöglichen und auch Telemedizin als Möglichkeit berücksichtigen. (Empfehlung 2.1. der S2k-Leitlinie)
Wichtig ist, dass in den Wartebereichen in den Praxen und Krankenhäusern die Möglichkeit besteht, Abstand zu halten und die Wartezone vom Behandlungsbereich abgrenzt wird. Als sinnvoll wird auch angesehen, dass Terminvergabe und auch auf die Verlässlichkeit bei der Einhaltung der Termine geachtet wird, um unnötige Menschenansammlungen zu vermeiden. Auch das Ausschließen von wartenden Angehörigen – wenn möglich – sowie das Zusenden von Rezepten kann dazu beitragen.
Während der Pandemie sollten sämtliche endoskopische Untersuchungen unter besonderen Schutzmaßnahmen stattfinden. Welche Schutzmaßnahmen notwendig sind, ist im Einzelfall zu bestimmen. (Empfehlung 2.1. der S2k-Leitlinie)
Diese Empfehlung wird auch zum Schutz des Endoskopiepersonals gegeben.
Es ist unter anderem bekannt, dass SARS-CoV-2-Virenpartikel auch im Stuhl nachweisbar sind. Bisher gibt es jedoch keine Hinweise, dass diese zu einer Infektion führen. Aber auch hier gilt es, dass es besser ist, mehr Vorsichtsmaßnahmen zu treffen (siehe auch Frage: Kann das Coronavirus SARS-CoV-2 auch über den Stuhl übertragen werden?)
Zur Frage der Endoskopie-Sicherheit haben wir die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten e. V. (DGVS) um eine Stellungnahme gebeten.
Unter folgendem Link lesen Sie Antwort von Herrn PD Dr. med. Axel Eickhoff von der "Sektion Endoskope – AG Hygiene" der DGVS: