Tofacitinib - Rote Hand Brief (Stand 04. Juli 2019)

04.07.2019

Im März 2019 wurde eine Sicherheitswarnung der Arzneimittelbehörden zum Wirkstoff “Tofacitinib” (Handelsname: Xeljanz®) veröffentlicht, über die die DCCV bereits berichtet hat (Aktuelles und Termine vom 26.03.2019).

Der dort bereits angekündigte „Rote Hand Brief“ ist nun erschienen. Die dafür zuständige Kommission der europäischen Arzneimittelbehörde , das PRAC ( Pharmacovigilanz Risk Assessment Commitee), empfiehlt, dass die Anwendung von 2 x 10 mg Tofacitinib – die bei Colitis ulcerosa als Dosis zur Remissionsinduktion zugelassen ist – bei Menschen mit erhöhtem Risiko für Lungenembolien kontraindiziert ist.

Unter „Kontraindikation“ oder einer Gegenanzeige versteht man: ein Wirkstoff/eine Therapeutische  Maßnahme darf entweder überhaupt nicht gegeben oder angewendet werden oder in einigen Fällen nur unter strenger Abwägung der sich dadurch ergebenen Risiken.

Die jetzt aktuellen Empfehlungen sind vorläufig und folgenden den bisherigen Ratschlägen der PRAC.

Im aktuellen Bulletin zur Arzneimittelsicherheit des Paul-Ehrlich Institutes (2-2019 vom 27. Juni 2019) steht: „dass  10 mg  Xeljanz® die einzige empfohlene Anfangsdosis bei Colitis ulcerosa ist (laut Zulassung) und Patienten mit einem hohen Risiko für Blutgerinnsel in dieser Indikation nicht auf Xeljanz® neu eingestellt werden  dürfen. Hochrisikopatienten, die diese Dosis, unabhängig von der Grunderkrankung, aktuell einnehmen, sollen auf alternative Behandlungen umgestellt werden.

Die Patienten sollten ihre Dosierung von Xeljanz® nicht absetzen oder verändern, ohne mit ihrem Arzt gesprochen zu haben.

Sie sollten sofort einen Arzt aufsuchen, wenn sie Symptome wie Atembeschwerden, Brustschmerzen oder Schmerzen im oberen Rücken oder Aushusten von Blut bemerken, die auf das Vorhandensein eines Blutgerinnsels in der Lunge hinweisen konnten.“

Der Rote Handbrief (22.05.2019) führt mögliche Risikofaktoren auf, die eine Lungenembolie begünstigen können:

„Die Anwendung von zweimal täglich 10 mg Tofacitinib ist kontraindiziert bei Patienten, bei denen eine oder mehrere der folgenden Gegebenheiten zutreffen:

  • Anwendung von kombinierten hormonellen Kontrazeptiva oder einer Hormonersatztherapie
  • Herzinsuffizienz
  • früheres Auftreten von thromboembolischen Ereignissen, entweder als tiefe Venenthrombose oder Lungenembolie
  • Vorliegen einer erblichen Gerinnungsstörung
  • Krebserkrankung
  • Patienten, die sich einem größeren chirurgischen Eingriff unterziehen
  • Weitere Risikofaktoren, die bei der Bewertung des Patientenrisikos für Lungenembolien in Betracht gezogen werden sollten, sind Lebensalter, Adipositas, Nikotinkonsum und Immobilisation.
  • Patienten, die bereits zweimal täglich mit 10 mg Tofacitinib behandelt werden und ein erhöhtes Risiko für Lungenembolien aufweisen, sollen auf eine alternative Therapie umgestellt werden.
  • Patienten, die Tofacitinib erhalten, sollten ungeachtet des jeweiligen Anwendungsgebiets auf Zeichen und Symptome einer Lungenembolie überwacht und angewiesen werden, sofort einen Arzt zu konsultieren, falls sie solche Symptome bei sich feststellen.“

Quellen:
Pei Bulletin Arzneimittelsicherheit (2-2019, Juni 2019): https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/vigilanz/bulletin-zur-arzneimittelsicherheit/2019/2-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Rote Hand Brief „XELJANZ (Tofacitinib): Einschränkung der Anwendung von zweimal täglich 10 mg bei Patienten mit erhöhtem Risiko für Lungenembolien „ vom 22.05.2019: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Pharmakovigilanz/DE/RHB/2019/rhb-xeljanz2.pdf?__blob=publicationFile&v=4

CS, Stand 04.07.2019

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