G-BA-Regelung zu Biosimilars: DCCV gegen Mehrfachaustausch aus Kostengründen!

Die DCCV engagiert sich in der Patient*innenvertretung im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit. Mit einem Beschluss zum Austausch von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln durch Ärzt*innen hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) klar gegen das Votum der Patient*innenvertretung gestellt.

 

20.08.2020

Mit dem G-BA-Beschluss vom 20. August wird es möglich, dass sich Patient*innen allein aus Kostengründen einem mehrfachen Wechsel von Biologikapräparaten eines Wirkstoffs unterziehen müssen. Die DCCV hatte sich gemeinsam mit anderen Selbsthilfeverbänden und unterstützt von wissenschaftlichen Fachgesellschaften in den Beratungen klar positioniert: Die Ersteinstellung oder die einfache Umstellung auf ein Biosimilar des Referenzproduktes ist akzeptabel. Für einen Mehrfachwechsel und den Wechsel zwischen Biosimilars liegen jedoch zurzeit keine veröffentlichten Studien vor, die die Unbedenklichkeit belegen! Die DCCV ist hier weiter im Einsatz.


Die Pressemitteilung der Patient*innenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss finden Sie unter diesem Link.

Beratung

in der Bundesgeschäftsstelle, Telefon 030 2000392 - 11.

Was wir tun können in unserer Beratung:

  • zuhören und Orientierungshilfen geben,
  • Informationen zu angebotenen Materialien geben,
  • über Verfahren in der Diagnostik und Therapie informieren,
  • im Umgang mit Problemen und Belastungen unterstützen, die sich durch die Erkrankung ergeben (z.B. familiäre, partnerschaftliche, körperliche und seelische Beeinträchtigungen),
  • Kontaktmöglichkeiten zum Austausch mit Betroffenen nennen, sowie
  • gemeinsam nächste Schritte finden.

Die aktuellen Beratungstermine finden Sie hier.

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