Letzter Meilenstein für die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) bei CED genommen!
Erfolg der Patientenvertretung: G-BA ermöglicht Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) für CED
Berlin, 16. Dezember 2021. Mit dem heutigen Beschluss zu Anforderungen, Teamzusammensetzung und Behandlungsumfang wird die ASV als Versorgungsform nun auch für chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED) ermöglicht.
Die Patientenvertretung, auf deren Antrag die Ausgestaltung erfolgte, hofft nach jahrelangem Einsatz nun auf eine rasche Verbesserung der Versorgung der Betroffenen, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Bei den CED mit ihren beiden Hauptformen Morbus Crohn und Colitis ulcerosa handelt es sich um komplexe Multiorganerkrankungen, die eine spezialisierte interdisziplinäre Betreuung im Rahmen der ASV notwendig machen. Krampfartige Schmerzen, teils blutige Durchfälle, Schäden am Darm, weiteren Organen oder am Gelenksystem sowie eine systemische Entzündung reduzieren die Lebensqualität der Betroffenen in erheblichem Maße.
„Die heutige Beschlussfassung ist ein großer Erfolg. Wir hoffen, dass die Vernetzung von spezialisierten interdisziplinären Fachärztinnen und Fachärzten aus Krankenhäusern und dem niedergelassenen Bereich in der ASV zu einer Verbesserung der Versorgung vor allem im Bereich der Langzeitbetreuung von CED-Betroffenen führt.“ betont Tobias Hillmer, Sprecher der Patientenvertretung im zuständigen Unterausschuss und Geschäftsführer der Deutschen Morbus Crohn/ Colitis ulcerosa Vereinigung (DCCV e.V.). Problematisch bleibt die Versorgung besonders schwer betroffener Kinder und Jugendlicher angesichts der weiter geringen Zahl an spezialisierten pädiatrischen Kindergastroenterologinnen und -gastroenterologen. Bei Teambildungen ohne gastroenterologisch spezialisierte Pädiaterinnen und Pädiater wären Vorgaben zumindest zur konsiliarischen Zusammenarbeit sinnvoll gewesen.
Als bedeutenden Schritt wertet die Patientenvertretung die durchgesetzte und dringend erforderliche Abrechnungsmöglichkeit interdisziplinärer CED-Fallkonferenzen bei komplexen Krankheitsverläufen. Vergleichbar mit den onkologischen Fallkonferenzen können die beteiligten Disziplinen hier gemeinsam den weiteren Ablauf der Behandlung besprechen.
Die Patientenvertretung setzt sich für eine zügigere und an der Versorgungsrealität ausgerichtete Ausgestaltung der ASV ein. Mit dem Krankheitsbild CED ist es gelungen, erstmals seit 2012 eine neue Indikation in den Katalog gemäß § 116b SGB V aufzunehmen. Erst eine von der Patientenvertretung angestoßene Änderung der Verfahrensordnung des G-BA hatte den eigenen Antrag auf Neuaufnahme einer schubförmig verlaufenden Erkrankung ermöglicht.
Ansprechpartner: Tobias Hillmer, DCCV-Geschäftsführer & Sprecher der Patientenvertretung im Unterausschuss Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung, Tel: 030 2000 392 0, E-Mail: info(at)dccv.de
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter*innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen
entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:
- Deutscher Behindertenrat,
- Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.