Knochendichtemessung: Änderung nun in Kraft getreten

Beschluss zur Erweiterung der Erstattungsfähigkeit am 10. Mai 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht

17.05.2013

Berlin, 17.05.2013. Wie berichtet (News vom 22.02.2013) hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Februar 2013 maßgebliche Änderungen in Bezug auf die Konchendichtemessung für bestimmte Risikogruppen beschlossen. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind diese Änderungen nun mit Wirkung zum 11. Mai 2013 in Kraft getreten.
Niedrige Knochendichtewerte können unter anderem im Zusammenhang mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen und als Nebenwirkung von Medikamenten auftreten. Mit den Änderungen kann nun eine Knochendichtemessung (Osteodensitometrie) auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden, wenn auf Grund der Krankheitsvorgeschichte und klinischer Befunde eine Therapie einer Osteoporose notwendig erscheint. In der vormaligen Regelung musste der Patient erst einen entsprechenden Knochenbruch erlitten haben. Dies war unter anderem von der Patientenvertretung scharf kritisiert worden, da es darum gehen müsse, gerade durch das Erkennen der abnehmenden Knochendichte bei bestimmten Risikogruppen und der entsprechenden Therapie derartige Folgen zu verhindern.
Quelle: Die detaillierten Informationen zum Beschluss und seiner Begründung finden Sie hier: 
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1655/

von: T. Hillmer (DCCV)

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