CED in der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung! DCCV fordert schnelle Umsetzung

Die DCCV hat sich über viele Jahre nachdrücklich dafür eingesetzt, dass diese Möglichkeit einer interdisziplinären, vernetzten und spezialisierten Versorgung für CED-Betroffene möglich wird. Die intensive Arbeit in Gremien und auf politischer Ebene hat sich gelohnt.

 

17.07.2020

Auf Antrag der Patient*innenvertretung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16. Juli 2020 die Aufnahme der chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED) in den Katalog der ASV-Erkrankungen § 116b SGB V beschlossen. Erst eine von der Patient*innenvertretung angestoßene Änderung der Verfahrensordnung des G-BA ermöglichte diese allererste Neuaufnahme einer schubförmig verlaufenden Erkrankung in den ASV-Katalog. Entscheidend ist nun der schnelle Beginn der Ausgestaltung der CED-spezifischen Anforderungen im G-BA. Die DCCV ist hier für eine zügige und Patient*innenorientierte Umsetzung im Einsatz.
Die Pressemitteilung der Patient*innenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss finden Sie unter diesem Link.

Beratung

in der Bundesgeschäftsstelle, Telefon 030 2000392 - 11.

Was wir tun können in unserer Beratung:

  • zuhören und Orientierungshilfen geben,
  • Informationen zu angebotenen Materialien geben,
  • über Verfahren in der Diagnostik und Therapie informieren,
  • im Umgang mit Problemen und Belastungen unterstützen, die sich durch die Erkrankung ergeben (z.B. familiäre, partnerschaftliche, körperliche und seelische Beeinträchtigungen),
  • Kontaktmöglichkeiten zum Austausch mit Betroffenen nennen, sowie
  • gemeinsam nächste Schritte finden.

Die aktuellen Beratungstermine finden Sie hier.

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