Neu: Anwaltliche Erstberatung im Arbeitsrecht für DCCV-Mitglieder!
Beratungsrechtsschutz bei Streitfällen aus Arbeitsverhältnissen
In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Anfragen an die DCCV zu Streitfällen aus Arbeitsverhältnissen stetig zugenommen. Eine allgemeine Beratung im Arbeitsrecht durch die Expert*innen des Arbeitskreises Sozialrecht war hier bereits möglich. Bei konkreten Streitfällen im Arbeitsrecht zeigte sich aber, dass der komplexe Beratungsaufwand die Möglichkeiten der ehrenamtlichen Berater*innen übersteigt. Dabei können die mit der Erkrankung verbundenen Schwierigkeiten in diesem Bereich vielfältig sein. Dazu zählen ungerechtfertigte Abmahnungen wegen krankheitsbedingter Abwesenheit, das feindsinnige Verhalten von Vorgesetzten und Kolleg*innen wegen der CED, eine nicht zulässige Kündigung oder ein herabwürdigendes Arbeitszeugnis.
Aber was ist nun zu tun? Lohnt sich eine Klage, bin ich überhaupt im Recht, wie kann ich mich zur Wehr setzen und was sind für mich die nächsten Schritte?
Genau hier setzt der neue Beratungsrechtsschutz an. Im Streitfall wenden Sie sich an die DCCV-Bundesgeschäftsstelle. Mit einer Kostenübernahmeerklärung können Sie dann eine*n Rechtsanwält*in ihrer Wahl aufsuchen und eine Erstberatung (bis zu 190 Euro im Rahmen der Rechtschutzbedingungen) in Anspruch nehmen. Die jeweilige Kanzlei rechnet die Gebühr dann direkt mit der Versicherung der DCCV ab. Wichtig ist noch zu wissen, dass es sich lediglich um eine Orientierungshilfe handelt. Eine darüber hinausgehende anwaltliche Tätigkeit (wie z.B. das Verfassen von Schriftsetzen oder das Einreichen einer Klage) im Arbeitsrecht ist nicht versichert. Ein kompletter Rechtsschutz für Klageverfahren im Arbeitsrecht (wie wir ihn im Sozialrecht anbieten) ist finanziell über die Solidargemeinschaft der DCCV leider nicht zu stemmen.
Was beinhaltet dieser ergänzende Baustein zum bisherigen Sozialgerichtsrechtsschutz und welche Bedingungen gibt es?
- Versichert sind alle ordentlichen, also selbst betroffenen DCCV-Mitglieder (im Rahmen der Rechtsschutzbedingungen).
- Versichert ist die Erstberatung bei freier Anwaltswahl bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen – keine anwaltliche (außergerichtliche oder im Klagefall gerichtliche) Vertretung!
- Eine Kostenübernahme kann ausschließlich über die Bundesgeschäftsstelle beantragt werden. Nur mit einer vorab erfolgten Kostenzusage können die Gebühren für die Erstberatung von der Versicherung übernommen werden. Sie müssen also mit der DCCV- Geschäftsstelle in Kontakt treten, bevor Sie anwaltliche Hilfe aufsuchen.
- Es gibt keine Wartezeit für Neumitglieder. Aber ähnlich wie beim Sozialgerichtsrechtsschutz muss zum Zeitpunkt des vermuteten arbeitsrechtlichen Verstoßes (das heißt dem Beginn des Streitfalls) die DCCV-Mitgliedschaft bereits gültig gewesen sein. Bei einem rückwirkenden DCCV-Beitritt zählt somit der Zeitpunkt des Eingangs der Beitrittserklärung.
Der neue Beratungsrechtsschutz bei Streitfällen im Arbeitsrecht ist ein ergänzender Baustein. Bei allgemeinen Fragen zum Arbeitsrecht stehen Ihnen die Expert*innen des Arbeitskreises Sozialrecht (AKSR) weiterhin wie gewohnt zur Verfügung. Anfragen zur rechtlichen Unterstützung bitte mit Betreff „Recht“ an |
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