G-BA-Regelung zu Biosimilars: DCCV gegen Mehrfachaustausch aus Kostengründen!
Mit dem G-BA-Beschluss vom 20. August wird es möglich, dass sich Patient*innen allein aus Kostengründen einem mehrfachen Wechsel von Biologikapräparaten eines Wirkstoffs unterziehen müssen. Die DCCV hatte sich gemeinsam mit anderen Selbsthilfeverbänden und unterstützt von wissenschaftlichen Fachgesellschaften in den Beratungen klar positioniert: Die Ersteinstellung oder die einfache Umstellung auf ein Biosimilar des Referenzproduktes ist akzeptabel. Für einen Mehrfachwechsel und den Wechsel zwischen Biosimilars liegen jedoch zurzeit keine veröffentlichten Studien vor, die die Unbedenklichkeit belegen! Die DCCV ist hier weiter im Einsatz.
Die Pressemitteilung der Patient*innenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss finden Sie unter diesem Link.