CED in der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung! DCCV fordert schnelle Umsetzung
Auf Antrag der Patient*innenvertretung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16. Juli 2020 die Aufnahme der chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED) in den Katalog der ASV-Erkrankungen § 116b SGB V beschlossen. Erst eine von der Patient*innenvertretung angestoßene Änderung der Verfahrensordnung des G-BA ermöglichte diese allererste Neuaufnahme einer schubförmig verlaufenden Erkrankung in den ASV-Katalog. Entscheidend ist nun der schnelle Beginn der Ausgestaltung der CED-spezifischen Anforderungen im G-BA. Die DCCV ist hier für eine zügige und Patient*innenorientierte Umsetzung im Einsatz.
Die Pressemitteilung der Patient*innenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss finden Sie unter diesem Link.