Impfpflicht mit Ausnahmen - das Masernschutzgesetz tritt in Kraft

Mit den Maßnahmen des sogenannten Masernschutzgesetzes, das am 1.März 2020 in Kraft trat, soll eine höhere Impfrate in der Bevölkerung erreicht werden. Damit kann auch die Infektionswahrscheinlichkeit für diejenigen gesenkt werden, die nicht geimpft werden können (Herdenimmunität). Künftig müssen Kinder beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die Masernimpfungen vorweisen. Das gilt ebenso für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher*innen, Lehrer*innen, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind).

05.03.2020

(Hi, CS)

Was ist nun aber mit Menschen, die sich nicht impfen lassen können?

Also zum Beispiel mit CED-Patient*innen, die eine immunsuppressive Therapie wie Adalimumab, Infliximab oder Methotrexat erhalten? Diese Personen müssen laut Gesetz lediglich anstelle des geforderten Impfnachweises ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen, dass wegen einer Kontraindikation eine Impfung nicht möglich ist.
Nach unserer Information gibt es hierfür noch keine standardisierten Bescheinigungen. Deshalb wäre in jedem Fall darauf zu achten, dass die Diagnose oder Medikation, die eine Impfung ausschließt aus Gründen des Datenschutzes nicht auf der Bescheinigung genannt wird, die man zum Beispiel dem*der Arbeitgeber*in vorlegt.

Immunsuppressive Medikamente bei CED als Kontraindikation zum Masernschutz

Die Masernimpfstoffe gehören zu den Lebendimpfstoffen. Das heißt, der Impfstoff enthält die Erreger in abgeschwächter und veränderter Form. Bei Menschen mit uneingeschränkt funktionierendem Immunsystem werden so die Schutzmechanismen des Immunsystems aktiviert. Dadurch kann sich ein sogenanntes Immungedächtnis ausbilden, ohne dass die Erkrankung ausgelöst wird. Wenn die Erreger das nächste Mal im Körper "auftauchen“, kann das Immunsystem schnell und effektiv reagieren. Bei Menschen unter Immunsuppression besteht aber ein Risiko, durch den Lebendimpfstoff tatsächlich zu erkranken.

Was heißt das nun konkret in Bezug auf die bei CED eingesetzten Wirkstoffe?

Bei einer Therapie mit Mesalazin/ Sulfasalazin ist eine Lebendimpfung zum Masernschutz möglich. Hier besteht keine Kontraindikation. Bei einer Therapie mit dem Integrinhemmer Vedolizumab soll gründlich von ärztlicher Seite gemeinsam mit Ihnen zwischen Nutzen und Risiken der Impfung abgewogen und nur geimpft werden, wenn der Nutzen eindeutig überwiegt.

Für Steroide, Azathioprin/6-Mercaptopurin, Methotrexat, TNF-alpha Blocker (Adalimumab, Infliximab, Golimumab), Ustekinumab, Tofacitinib sind Lebendimpfstoffe wie der Masernschutz kontraindiziert (bei einzelnen Wirkstoffen gibt es ggf. die Möglichkeit, bei einer niedrigen Dosierung eine Impfung in Erwägung zu ziehen, dies sollte dann im Einzelfall ärztlich geprüft werden).

Die hier aufgeführten Wirkstoffbeispiele beruhen auf einem Empfehlungspapier des Robert-Koch-Institutes (RKI) von 2019. Alle Informationen zu den Kontraindikationen und zum Impfen unter immunmodulatorischer Therapie finden Sie auf den Seiten des RKI:
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/STIKO_Weitere/Tabelle_Immundefizienz.html

Die wichtigsten Fragen und Antworten sowie das Masernschutzgesetz im Wortlaut finden Sie hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html

Weitere Informationen zum Thema Impfen und Infektionskrankheiten finden Sie auch auf den Seiten der DCCV: Infektionskrankheiten und Impfen

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