Knochendichtemessung: Änderung im Sinne chronisch Kranker beschlossen
Berlin, 21.02.2013. Eine Osteoporose (Verminderung der Knochendichte) kann sich in Verbindung mit zahlreichen chronischen Erkrankungen (z.B. als Folge einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung) aber auch als Nebenwirkung von Arzneimitteln wie Kortison entwickeln. Bislang wurde eine Knochendichtemessung in der Regel erst dann von der Krankenkasse erstattet, wenn der Patient einen entsprechenden Knochenbruch erlitten hatte.
Dies wurde der Situation vieler chronisch Kranker nicht gerecht, so dass die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschusses hier bereits vor Jahren Änderungen eingefordert hatte.
Mit dem nun gefassten Beschluss kann eine Knochendichtemessung auch zum Zwecke der Einleitung oder Überprüfung einer medikamentösen Therapie erstattet werden. Als Befund ist dafür nicht mehr zwingend eine klinische Fraktur erforderlich.
Von der Neuregelung profitieren fortan Patientinnen und Patienten mit besonderen Risiken sowie solche, bei denen der Verdacht einer sogenannten sekundären Osteoporose besteht.
Der Beschlusstext des Gemeinsamen Bundesausschusses liegt der DCCV noch nicht vor. Der Beschluss tritt erst mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Wir werden Sie informieren.
Quellen: Gemeinsamer Bundesausschuss, „Knochendichtemessung künftig bei weiteren Indikationen Kassenleistung“, http://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/474/
Deutsche RHEUMA-LIGA, „Knochendichtemessung: langjährige Forderung der Patientenvertretung zur besseren Versorgung chronisch Kranker umgesetzt“, https://www.rheuma-liga.de/mediencenter/presseinformationen/detailansicht/news/knochendichtemessung-langjaehrige-forderung-der-patientenvertretung-zur-besseren-versorgung-chronis/