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Was kostet das?

Der Rechtsschutz ist mit dem DCCV-Mitgliedsbeitrag abgegolten. Eine Eigenbeteiligung ist nicht vorgesehen. Der erstmals seit 1998 erhöhte neue Mitgliedsbeitrag ab 2007 sieht folgendermaßen aus:

 

Beitragsart

Bisheriger Beitrag

Neuer Beitrag

Mitgliedsbeitrag

44 Euro (3,67 Euro monatlich)

56 Euro (4,67 Euro monatlich)

Mindestbeitrag

0 Euro

12 Euro (1,00 Euro monatlich)

Ermäßigter Beitrag

24 Euro (2 Euro monatlich)

30 Euro (2,50 Euro monatlich)

Familien-/ Angehörigenbeitrag

-

80 Euro (6,66 Euro monatlich)

Neu: Der Beitrag ist auch halbjährlich, quartalsweise und monatsweise zahlbar.

Der Mindest- bzw. ermäßigte Beitrag kann bei der Bundesgeschäftsstelle beantragt werden. Eine kurze schriftliche Nachricht genügt. Die Ermäßigung für Mitglieder mit geringem Einkommen orientiert sich an der bis Ende 2003 in der gesetzlichen Krankenversicherung gültigen Zuzahlungsbefreiung.

Die neue Familien- oder Angehörigenmitgliedschaft gilt für alle, Familien oder Einzelpersonen, die aus Solidarität gemeinsam mit der oder dem Betroffenen die DCCV unterstützen möchten. Je Familien- oder Angehörigenmitgliedschaft kann es nur einen Betroffenen geben, der die volle Mitgliedschaft in der DCCV hat und den Sozialrechtsschutz in Anspruch nehmen kann. Ferner gibt es nur einen „Bauchredner“, der aber frei wählbar an jedes der Mitglieder gehen kann.

Medizinstudenten und jungen Ärzten ohne abgeschlossene Facharztausbildung kann ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag von 30 Euro gewährt werden.

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