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Der neue DCCV-Sozialrechtsschutz ab 2007

DCCV-Sozialrechtsschutz

Die Mitgliederversammlung 2006 der DCCV e.V. am 6. Mai in Aschaffenburg hat sich mit übergroßer Mehrheit für die Erweiterung des Leistungsspektrums und die neue Beitragsstruktur der DCCV ausgesprochen.
Das bedeutet unter anderem, dass ab 2007 allen ordentlichen Mitgliedern der DCCV ein Rechtschutz für alle Verfahren, die vor deutschen Sozialgerichten geführt werden, gewährt werden kann.

Der Sozialrechtsschutz - Jetzt DCCV-Mitglied werden!

Wer jetzt und in Zukunft der DCCV internbeitritt, ist für kommende Antragsstellungen ohne vorherige Wartefrist sozialrechtsschutzversichert.
Das heißt, die Mitgliedschaft in der DCCV muss immer vor dem Stellen eines Antrags auf Leistungen bestehen.
Wenn Sie also gerade z.B. einen Antrag zur Feststellung des Grades der Behinderung stellen, oder eine Erwerbsminderungsrente beantragen möchten, müssten Sie noch vor Ihrer Antragsstellung der DCCV beitreten. Nur dann sind Sie, im Falle einer Ablehnung und eines Scheiterns im darauffolgenden Widerspruchsverfahren, für eine mögliche Klage rechtsschutzversichert, um ihre berechtigten Interessen durchsetzen zu können. 
Nehmen Sie unbedingt - bevor Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen - Kontakt mit der internBundesgeschäftsstelle auf: Bei allen Fragen zum DCCV-Sozialrechtsschutz steht Ihnen Herr Hillmer zur Verfügung.