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Der neue DCCV-Sozialrechtsschutz ab 2007
Die Mitgliederversammlung 2006 der DCCV e.V. am 6. Mai in Aschaffenburg hat sich mit übergroßer Mehrheit für die Erweiterung des Leistungsspektrums und die neue Beitragsstruktur der DCCV ausgesprochen.
Das bedeutet unter anderem, dass ab 2007 allen ordentlichen Mitgliedern der DCCV ein Rechtschutz für alle Verfahren, die vor deutschen Sozialgerichten geführt werden, gewährt werden kann.
Der Sozialrechtsschutz - Jetzt DCCV-Mitglied werden!
Wer jetzt und in Zukunft der DCCV
beitritt, ist für kommende Antragsstellungen ohne vorherige Wartefrist sozialrechtsschutzversichert.
Das heißt, die Mitgliedschaft in der DCCV muss immer vor dem Stellen eines Antrags auf Leistungen bestehen.
Wenn Sie also gerade z.B. einen Antrag zur Feststellung des Grades der Behinderung stellen, oder eine Erwerbsminderungsrente beantragen möchten, müssten Sie noch vor Ihrer Antragsstellung der DCCV beitreten. Nur dann sind Sie, im Falle einer Ablehnung und eines Scheiterns im darauffolgenden Widerspruchsverfahren, für eine mögliche Klage rechtsschutzversichert, um ihre berechtigten Interessen durchsetzen zu können.
Nehmen Sie unbedingt - bevor Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen - Kontakt mit der
Bundesgeschäftsstelle auf: Bei allen Fragen zum DCCV-Sozialrechtsschutz steht Ihnen Herr Hillmer zur Verfügung.
Weitere Fragen?
Der „Bauchredner“ wird in den nächsten Ausgaben immer wieder über den neuen Rechtsschutz und die Änderungen 2007 informieren.
Sprechen Sie
Ihre Landesbeauftragen und
die Vorstandsmitglieder an, oder senden Sie Ihre Fragen an die
DCCV-Bundesgeschäftsstelle.
Eine kompakte Information über den DCCV-Sozialrechtsschutz enthält das Faltblatt: "DCCV-Sozialrechtsschutz". Sie können das Faltblatt als
pdf-Datei herunterladen, oder demnächst über den DCCV-Shop bestellen.








