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Das DCCV-Rechtsanwaltsnetz
Parallel zum Sozialrechtsschutz wurde ein DCCV-Rechtsanwaltsnetz aufgebaut. Ziel ist es, den DCCV-Mitgliedern, bei einer Zusage der Versicherung, für einen möglichen Rechtsstreit kompetente Anwälte an die Seite stellen zu können. Also von Mitgliedern empfohlene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Erfahrungen vor Sozialgerichten besitzen, bereits Fälle von CED-Betroffenen betreut haben und eine besondere Bereitschaft besitzen sich mit CED-spezifischen Problemen auseinanderzusetzen. Die Netzanwälte stehen im fortwährenden fachlichen Austausch, kooperieren mit dem Arbeitskreis Sozialrecht und stehen im ständigen Kontakt mit der Bundesgeschäftsstelle.
Inzwischen setzen sich bundesweit 25 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für die Belange der DCCV Mitglieder ein.
Die Adressen der Anwältinnen und Anwälte stehen allen, die den Sozialrechtsschutz in Anspruch nehmen wollen zur Verfügung. Auch wer auf eigene Kosten einen Anwalt sucht, kann auf die Adressen zugreifen. Nehmen Sie bitte, wenn Sie einen Anwalt aufsuchen oder eine Klage einreichen möchten, Kontakt mit der
DCCV-Bundesgeschäftsstelle (Herr Hillmer) auf.
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