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Beispiele für mögliche Anwendungen des Sozialrechtsschutzes

Im Folgenden zeigen wir Ihnen Beispiele für Fälle, in denen der Sozialrechtsschutz greifen kann:

  • AVWG (Arzneimittelversorgungs- Wirtschaftlichkeitsgesetz): Die Krankenkasse weigert sich, das lang bewährte Medikament weiter zu bezahlen.
  • Die Krankenkasse hat die Höchstdauer des Bezuges von Krankengeld falsch berechnet und den Betroffenen zu früh ausgesteuert.
  • Die Krankenkasse weigert sich Stoma-Artikel zu bezahlen und verweist auf die Artikel eines anderen Lieferanten, mit dem sie einen Liefervertrag hat, obwohl der/die Patient/in die Artikel dieses Lieferanten nicht verträgt.
  • Ein Betroffener möchte nach einem akuten Schub an einer Rehamaßnahme teilnehmen, der Rentenversicherungsträger lehnt ab.
  • Ein Betroffener mit einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung kann nicht mehr weiter arbeiten, der Rentenversicherungsträger lehnt die Rente ab, weil der Betroffene noch mehr als 6 Stunden arbeiten könne.
  • Das Integrationsamt stimmt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen zu, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. (Kündigungsschutzklagen vor den Arbeitsgerichten sind durch den Sozialrechtsschutz nicht abgesichert).
  • Die Bundesagentur für Arbeit verhängt eine Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld I, weil der Betroffene sich nicht intensiv genug um eine Arbeitsstelle bemüht habe.
  • Die zuständige Stelle verweigert die Bewilligung von Arbeitslosengeld II, weil eine Haushaltsgemeinschaft besteht bzw. weil das eigene Vermögen zu hoch ist.
  • Die Bewilligung von Arbeitslosengeld II wird unter den Vorbehalt gewährt, dass innerhalb von 3 Monaten eine preisgünstigere Wohnung bezogen wird.
  • In der gesetzlichen Unfallversicherung wird eine Berufskrankheit, beispielsweise ein geschädigter Rücken, bei einem Bauarbeiter nicht als Berufsschädigung anerkannt, sondern darauf verwiesen, dieser Schaden sei durch die chronisch entzündliche Darmerkrankung verursacht.

Ich bin Rentner. Was habe ich vom Rechtsschutz?

  • Die Krankenkasse weigert sich die Kosten für Arzneimittel zu bezahlen.
  • Bei einem pflegebedürftigen Betroffenen weigert sich die Pflegeversicherung eine Pflegestufe zuzuerkennen, obwohl der Patient dringend Hilfe bei der Körperpflege, den zahlreichen Toilettengängen und vor allem der Stoma-Pflege benötigt.

Ich bin privatversicherter Beamter. Was habe ich von der Versicherung?

  • Das Versorgungsamt lehnt einen Schwerbehindertenausweis ab, weil die festgestellten Behinderungen angeblich nicht schwerwiegend genug sind.

Ich bin bereits rechtsschutzversichert. Was habe ich von der Versicherung?

  • Zahlt die bisherige Versicherung tatsächlich für Verfahren vor dem Sozialgericht bis in die letzte Instanz ohne Eigenbeteiligung?
  • Zahlt die bisherige Versicherung tatsächlich Kosten für Gutachter?
  • Über die DCCV werden besonders mit CED geschulte Anwälte empfohlen.
  • Den Anwälten werden über eine Datenbank Argumentationshilfen bereitgestellt.

Ich bin bereits Mitglied eines Sozialverbandes. Was habe ich von der Versicherung?

  • Freie Wahl, qualifizierte, CED-erfahrene Anwälte
  • Übernahme der Gutachterkosten
  • Keine Eigenbeteiligung
  • Kein doppelter Mitgliedsbeitrag mehr

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