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Programm und Auftrag: Selbsthilfe
Die Aufgaben eines Vereines werden in der Satzung festgeschrieben. Formal heißt es die Aufgabe Satzungszweck.
Satzungszweck: Interessenvertretung
Die Satzung der DCCV legt fest: "Zweck der Vereinigung ist die Vertretung der Interessen von an Morbus Crohn und Colitis ulcerosa erkrankten Menschen." Das ist klar formuliert und braucht keine Übersetzung. Die Satzung gibt im nächsten Schritt auch vor, wie dieses Ziel erreicht werden soll:
- Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind. Hierzu gehören z.B. Maßnahmen der Gesundheitsförderung, der Prävention, Rehabilitation, Erholung und Gesundheitserziehung sowie Hilfen bei der Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche
- Verbesserung und Erweiterung der ambulanten und klinischen Versorgung der Betroffenen; Aufklärung und Information der Öffentlichkeit über diese Krankheiten
- Förderung der Forschung über Entstehung und Behandlung der Erkrankungen
- Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft, dem Pflegepersonal, den Kliniken, den Kureinrichtungen, der pharmazeutischen Industrie, den Behörden und den Institutionen
- Zusammenarbeit mit gleichen oder ähnlichen Verbänden im In- und Ausland
- Förderung und Unterstützung von örtlichen Gruppen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland
- Unterhaltung einer zentralen Beratungsstelle für Betroffene und Interessierte







