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Koalition stellt vor: Eckpunkte der Gesundheitsreform

Bundeskanzlerin Merkel (c) Deutscher Bundestag

Der Streit im politischen Berlin tobt: Haben die Koalitionsspitzen in ihrem nächtlichen Verhandlungsmarathon am vergangenen Wochenende das richtige beschlossen? Für chronisch Kranke, besonders Menschen mit CED, hat die DCCV das am Dienstag, 4. Juli, vorgestellte Eckpunktepapier gelesen und stellt die wichtigsten geplanten Änderungen vor.

Dabei ist klar: Das bisher vorgestellte ist eine Willenserklärung - die konkrete Ausformulierung in Gesetzestexte und der Weg durch das gesetzgeberische Verfahren stehen noch bevor. Dennoch soll ein Teil der Maßnahmen bereits zum 1.1.2007 in Kraft treten, bei anderen ist eine längere Umsetzungsphase zu erwarten.

Finanzierung

Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden künftig nicht mehr an die Kassen, sondern in einen großen Topf bezahlt - den Gesundheitsfond. Die jeweiligen Beiträge werden gesetzlich festgelegt. Die derzeitige Aufteilung (paritätisch mit 0,9% Mehrbelastung der Arbeitnehmer) bleibt bestehen. Die Kassen erhalten aus dem Fond feste Beträge - reichen die nicht aus, müssen sie zunächst versuchen mit eigenen Maßnahmen, besonderen Versorgungsformen, Hausarztmodell usw. die benötigten Mittel zu erwirtschaften, gelingt das nicht, so dürfen sie Zusatzbeiträge, entweder in Form von Kopfpauschalen oder einkommensbezogen, erheben. undefined(Überblick) Der von den Kassen zu erhebende Zusatzbeitrag darf 1% des Haushaltseinkommens nicht überschreiten.

Für chronisch Kranke könnte sich diese Finanzierungsform als problematisch erweisen. Die DCCV teilt die Bedenken des Selbsthilfedachverbandes BAG Selbsthilfe, dass der Schutz vor Verdrängungen bei intensiverem Wettbewerb nicht ausreicht: "Wir befürchten, dass Krankenkassen wenig Interesse an unliebsamen weil teuren chronisch kranken Patienten haben werden", sagt Dr. Martin Danner, zuständiger Referent der BAG Selbsthilfe. Er vermutet, dass es vielmehr einen Wettbewerb um die „gesunden" Versicherten und weitere Leistungseinschränkungen geben wird.

Zuzahlungen

Zuzahlungen sind von chronisch Kranken max. bis zu einer Höhe von 1% zu leisten. Dabei ist eine Einschränkung geplant: Die Grenze soll nicht für solche chronisch Kranken gelten, die "bei einer adäquaten Therapie nicht hinreichend mitwirken". Die Definition für den Begriff "Chronisch Kranke" soll "neu gefasst und damit enger definiert" werden.

Insbesondere der letztgenannte Punkt und seine tatsächliche Bedeutung könnten sich aus Sicht der DCCV als höchst problematisch erweisen.

Arzneimittel

Im Bereich der Arzneimittel sind mehrere Änderungen geplant, die chronisch Kranke unterschiedlich betreffen. So sollen besonders teure Therapien künftig nur mit der Einholung einer Zweitmeinung (also einer Kontrolle durch einen zweiten Arzt) verschrieben werden können. Was die Koalition unter "Teuren Therapien" versteht und wie die Einholung der Zweitmeinung praktisch vor sich gehen soll, ist derzeit nicht zu erkennen.

Tablettenverschreibungen sollen sich an der Höhe der benötigten Menge und nicht an Packungsgrößen orientieren ("Auseinzelung").

Für Arzneimittel und für Hilfsmittel sollen die bestehenden Festbetragsregelungen aufgehoben werden. Arzneimittel werden auf Höchstpreise umgestellt, Einzelvereinbarungen zu niedrigeren Preisen sind möglich. Für Hilfsmittel soll der Preiswettbewerb über Ausschreibungen erfolgen. Für die Interessen chronisch Kranker wird hier besonders darauf zu achten sein, dass im Bereich der Arzneimittel nicht Patienten in andere (rabattierte) Medikamente gedrängt werden können, wenn diese vom Patienten nicht eingenommen werden können, z. B. wegen Unverträglichkeiten. Nicht ausgeschlossen ist, dass die Krankenkassen ermächtigt werden könnten „Positivlisten“ von Arzneimitteln zu erstellen, die noch bezahlt werden. Ist ein Mittel darauf nicht enthalten, wird es von der Krankenkasse auch nicht bezahlt. Eine für chronisch Kranke unhaltbare Vorstellung.

Im Bereich der Hilfsmittel ist es etwa für Stomaträger besonders wichtig, dass die volle Wahlfreiheit erhalten bleibt.

Rehabilitation

Rehakliniken werden künftig unabhängig zertifiziert.
Versicherte erhalten das Recht, auch eine andere, zertifizierte als die von ihrer Kasse unter Vertrag stehende Reha-Einrichtung in Anspruch zu nehmen. Eventuelle Mehrkosten wären dabei vom Versicherten zu tragen. Chronisch Kranken eröffnet dies möglicherweise zusätzliche Chancen: Die Wahlmöglichkeiten zwischen den (im Bereich CED manchmal dünn gesäten) Rehakliniken könnten sich deutlich verbessern.

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen bleiben zunächst beinahe unverändert bestehen. Allerdings werden durch die zusätzlichen Anforderungen, welche die privaten Krankenversicherer abdecken müssen die Beiträge erheblich ansteigen. Inwieweit dann private Krankenversicherungen überhaupt noch interessant sind, wird die Zukunft zeigen müssen. Die privaten Kassen müssen einen Basistarif schaffen, der in den Leistungen der GKV entspricht und für den keine Gesundheitsprüfung und keine Risikozuschläge erlaubt sind und dessen Beiträge bezahlbar sein sollen (was immer dies heißen mag). In diesen Tarif können entweder bisher privat Krankenversicherte, freiwillig gesetzlich Versicherte oder Personen ohne Krankenversicherungsschutz wechseln. Für privat versicherte chronisch Kranke wird es interessant sein, dass der Wechsel zwischen privaten Kassen - unter gesetzlich geregelter Mitnahme der Altersrückstellungen - künftig dem Kontrahierungszwang unterliegt und damit einfach gemacht werden soll. Allerdings muss dafür ein Preis gezahlt werden, nämlich steigende Beiträge für alle.

Kostenerstattung

Die Möglichkeiten, Leistungen der Krankenkasse in Form von Kostenerstattung statt Sachleistung in Anspruch nehmen zu können, sollen vereinfacht werden. Von dieser Möglichkeit für Rechnungen in Vorleistung zu treten und dann das Geld von der Versicherung zurückzuholen, ist derzeit aus Sicht der DCCV dringend abzuraten. Aufgrund von Besonderheiten im derzeitigen Abrechnungssystem würden Versicherte nur einen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Hier ist die - ebenfalls von der Koalition geplante - Neuordnung der GOÄ abzuwarten. Mehr dazu finden Sie in undefineddiesem Artikel.

Chronisch Kranke haben ein existenzielles Interesse daran, dass das Gesundheitssystem solide und dauerhaft gesichert finanziert ist. Nur so können auch die Leistungen durch das Gesundheitssystem bereitgestellt werden, die gerade chronisch Kranke dringend benötigen. Die DCCV hat erhebliche Zweifel, ob mit den jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen dieses Ziel dauerhaft erreicht werden kann. Allerdings weisen die Eckpunkte auch einige Elemente auf, die im Sinne einer Sicherung des Systems als Ganzes durchaus begrüßt werden. Hierzu gehört die angestrebte größere Transparenz im System der gesetzlichen Krankenversicherung, die Finanzierung der Leistungen für Kinder aus Mitteln des Staates, die Möglichkeit der Krankenkassen, auch direkt Verträge mit Ärzten zu schließen und nicht immer den Weg über die kassenärztlichen Vereinigungen wählen zu müssen. Schließlich auch die Möglichkeit für die Krankenkassen, direkte Verträge mit den Herstellen von Arzneimitteln schließen zu können.

Eine gute Versorgung chronisch Kranker setzt auch eine ausreichende Bezahlung der behandelnden Leistungserbringer, insbesondere der Ärzte, voraus. Für Patienten ist daher deren angemessene Entlohnung genau so wichtig, wie für die Leistungserbringer selbst. Die DCCV begrüßt, dass jetzt erstmals ernsthafte Anstrengungen unternommen werden sollen, hier zu einer Lösung zu kommen, welche die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.

Eine echte Verbesserung im Sinne der Erfüllung einer langjährigen Forderung der DCCV ist die Tendenz, dass die Krankenhausambulanzen einen festen Stellenwert in der ambulanten Versorgung der Patienten bekommen sollen. Damit kann möglicherweise der Weg frei gemacht werden, Klinikambulanzen zur Betreuung von Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen nicht nur zu sichern, sondern eventuell in Zukunft auch auszuweiten.

Erfreulich ist aus Sicht der DCCV, dass die Koalition sich in Ihrem Papier zur Beibehaltung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss und zur Stärkung der Selbsthilfeförderung ausgesprochen hat.

Selbstverständlich stellen wir Ihnen das undefinedkomplette Eckpunktepapier zur Verfügung.

Welche Erwartungen die DCCV e.V. als Interessenvertreter der Betroffenen an die neue Regierung hat, lesen Sie in einem ausführlichen undefinedBauchredner-Artikel vom DCCV-Vorstizenden Ditmar Lümmen.