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24.04.2010
APS in Leipzig
Viertes Arzt-Patienten-Seminar in Leipzig
Trotz des schönen Frühlingswetters kamen am Sonnabend, den 24. April 2010 zahlreiche Teilnehmer zu unserem 4. Arzt-Patienten-Seminar. Gemeinsam mit Herrn Dr. Teich, niedergelassener Gastroenterologe aus Leipzig hatte der LV Sachsen Themen ausgewählt, die bisher so noch nicht auf der Tagesordnung standen.
Jan Gerwig sprach anfangs über die Arzt-Patienten-Beziehung und was man unter „Compliance“ zu verstehen hat. Dr. Teich gab eine Übersicht über neue Forschungsansätze bei der Therapie von CED. Welche Möglichkeiten die Physiotherapie bietet und wie z. B. durch Kinesio-Tapes die Beweglichkeit und Elastizität von Narben verbessert werden kann, erläuterte die Leipziger Physiotherapeutin Ulrike Jaskulla. Das Auftreten von Beschwerden außerhalb des Magen-Darm-Traktes (so genannte extraintestinale Manifestationen) wurden von Frau Holler von der Uni Leipzig erklärt.
In dem Vortrag von Frau Trapp von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen ging es um die Frage, was der CED-Patient noch per Kassenrezept verschrieben bekommt und bei welchen Medikamenten er selbst die Kosten tragen muss. Die Frage warum dies so ist, konnte an der Stelle nicht ausreichend erklärt werden – dazu ist das Thema viel zu komplex. Sicher ist aber, dass sich die DCCV in den entsprechenden politischen Gesundheitsgremien weiterhin für die Patienteninteressen engagiert.
So wie z. B. Andreas Engler vom AK Sozialrecht, der in seinem Vortrag zu sozialrechtlichen Problemen für CED-Betroffene sprach. Da ging es u. a. um Fragen zum Schwerbehindertenausweis, zu arbeitsrechtlichen Aspekten und zur - nun bundesweit geltenden - Ausnahmeregelungen für Parkerleichterungen. (siehe dazu auch unten!)
Natürlich konnten anschließend wieder Fragen gestellt werden und viele besuchten unseren DCCV-Stand in der Pause und so mancher nahm außer einer Broschüre auch ein DCCV-Aufnahme-Antrag mit.
Wir danken allen Referenten recht herzlich, dass sie ihre Freizeit für uns geopfert haben, danken den Sponsoren für ihre Freundliche Unterstützung und natürlich den vielen Betroffenen, die nach dem Seminar sicher noch ausgiebig die Sonne auf den Bauch scheinen lassen konnten …
Hier noch die Beantwortung der Frage zur Parkerleichterung, die während des Seminars gestellt wurde:
Die Frage lautete, ob auf Parkplätzen oder Straßen, wo normalerweise eine Parkgebühr verlangt wird, vom Inhaber einer Parkerleichterung Gebühren entrichtet werden müssen. (z. B. in der Nähe von Kliniken oder Arztpraxen)
Antwort:
In der Verwaltungsvorschrift zur Parkerleichterungsregelung ist unter Randnr. 123 e zu lesen, dass man keine Parkgebühren bezahlen muss und auch die ansonsten vorgeschriebene Parkdauer überschreiten darf (sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht – Randnummer 126). Dabei ist aber auf alle Fälle der Ausweis sichtbar innen an die Frontscheibe zu legen. Dies gilt mit dem neuen Ausweis bundesweit, allerdings gehen wir davon aus, dass die kostenfreie Nutzung nur auf den Parkplätzen möglich ist, die von den Kommunen betrieben werden und keine Schranke haben. Private Parkplätze, z. B. Tiefgaragen von Kaufhäusern, Hotel-Parkplätze, Parkhäuser usw. werden in der Verwaltungsvorschrift nicht genannt, diese können somit ihre eigenen Regelungen durchsetzen.
Die ausführliche Verwaltungsvorschrift zu den Parkerleichterungen finden Sie auf
unserer DCCV-Seite
Sollte es Probleme bei der Beantragung oder Bewilligung der Parkerleichterung geben, können die Betroffenen sich an Herrn Hillmer von der Bundesgeschäftsstelle wenden. (E-Mail
thillmer(at)dccv.de oder Tel. 030 / 2000 392 -0)
Ihr LV Sachen






