Beitragsstruktur

Die Mitgliederversammlung 2006 der DCCV e.V. am 6. Mai in Aschaffenburg hat sich mit übergroßer Mehrheit für eine Erweiterung des Leistungsspektrums der DCCV und gleichzeitig - erstmals seit 1998 - für eine neue Beitragsstruktur ausgesprochen, die seit Anfang 2007 gilt.
Der Mitgliedsbeitrag der DCCV e.V. - inklusive z.B. des vierteljährlichen Mitglieder-Journals Bauchredner und des Rechtschutzes vor deutschen Sozialgerichten für Ordentliche Mitglieder - sieht folgendermaßen aus:
Beitragsart | Beitrag |
Mitgliedsbeitrag | 56 Euro (4,67 Euro monatlich) |
Mindestbeitrag | 12 Euro (1,00 Euro monatlich) |
Ermäßigter Beitrag | 30 Euro (2,50 Euro monatlich) |
Familien-/ Angehörigenbeitrag | 80 Euro (6,66 Euro monatlich) |
Der Beitrag ist auch halbjährlich, quartalsweise und monatsweise zahlbar.
Der Mindest- bzw. ermäßigte Beitrag kann bei der
Bundesgeschäftsstelle beantragt werden. Eine kurze schriftliche Nachricht genügt. Die Ermäßigung für Mitglieder mit geringem Einkommen orientiert sich an der bis Ende 2003 in der gesetzlichen Krankenversicherung gültigen Zuzahlungsbefreiung.
Die Familien- oder Angehörigenmitgliedschaft gilt für alle, Familien oder Einzelpersonen, die aus Solidarität gemeinsam mit der oder dem Betroffenen die DCCV unterstützen möchten. Je Familien- oder Angehörigenmitgliedschaft kann es nur einen Betroffenen geben, der die volle Mitgliedschaft in der DCCV hat und den Sozialrechtsschutz in Anspruch nehmen kann. Ferner gibt es nur einen „Bauchredner“, der aber frei wählbar an jedes der Mitglieder gehen kann.
Medizinstudenten und jungen Ärzten ohne abgeschlossene Facharztausbildung kann ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag von 30 Euro gewährt werden.
Letzte Änderung am 20.7.2010 / TH.






