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Telefonsprechstunde und schriftliche Anfragen

Die Telefonsprechstunde zum Sozialrecht wird durch ehrenamtliche Mitarbeiter/innen des Arbeitskreises Sozialrecht durchgeführt. Sie können die Mitglieder des Arbeitskreises

  • an jedem zweiten und vierten Dienstag eines Monats in der Zeit von 18.30 bis 20.30 Uhr unter den nachstehenden Telefonnummern erreichen.

Bitte beachten Sie, dass die Mitglieder des Arbeitskreises nur zu den angegebenen Zeiten erreichbar sind. Sollten Sie unter der angegebenen Nummer einen Mitarbeiter nicht erreichen, so bitten wir Sie, sich an ein anderes Mitglied des Arbeitskreises zu wenden.

Aus rechtlichen Gründen (Rechtsberatungsgesetz) darf der DCCV-Arbeitskreis Sozialrecht nur Mitglieder der DCCV unterstützen. Wenn Sie anrufen, halten Sie bitte Ihre Mitgliedsnummer neben Ihren Unterlagen bereit.

Ansprechpartner

Telefon

Thema

Uwe Brocks

040 59350383

Krankenversicherungsrecht

Klaus Buerschaper

0511 7600037

Schwerbehindertenrecht, gesetzliche Krankenversicherung, Hilfsmittel und Pflegeversicherung

Andreas Engler

0341 4939438

"Hartz IV", Schwerbehindertenrecht, Arbeitsrecht, Beamtenrecht

Birgit Gersdorff

06133 60322

gesetzliche Krankenversicherungen

Ulf Hänsel

030 49856686

Rentenversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Widerspruchsverfahren, Arbeitslosengeld II, "Hartz IV", privates Versicherungsrecht

Marco Heißmann

02599 939844

Arbeitslosenversicherung, Widerspruchs-/Klageverfahren

Thomas Kurz

07157 535100

Rentenrecht, Rehabilitation sowie Krankengeld

Hans Jürgen Otto

05603
3861

Schwerbehindertenrecht, Rentenversicherung

Carola Preißer

034291 312649

Schwerbehindertenrecht, Leistungsansprüche gegen die GKV, Pflegeversicherung

Dieter Schäfer

02642 991869

Krankenversicherungsrecht

Martin Sorg

06783 9221*

Beamtenrecht und Schwerbehindertenrecht

*) AB ist geschaltet, bitte Festnetz-Nr. für Rückruf angeben

 

 

Bei Ihren schriftlichen Anfragen (die wir auch außerhalb der o.g. Zeiten bearbeiten) vergessen Sie bitte nicht, die Mitgliedsnummer sowie Ihre Telefonnummer (Festnetz zur Begrenzung der Kosten) anzugeben, damit wir zurückrufen können.

Schriftlichen Anfragen an den DCCV-Arbeitskreis Sozialrecht senden Sie bitte an die Bundesgeschäftsstelle:

DCCV e.V.
AK Sozialrecht

Reinhardtstraße 18
10117 Berlin
Telefon: 030 2000392 - 0
Telefax: 030 2000392 - 87

E-Mail: mailinfo(at)dccv.de

Für eine Rückmeldung Ihrerseits, ob unsere Hilfe oder der Tipp zum Erfolg geführt hat, wären wir dankbar auch im Interesse der anderen Betroffenen.

Wenn Sie von Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa betroffen sind und aktuell eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Arbeitslosengeld II ("ALG 2" oder "Harz 4" nach § 7, Absatz 1 und § 19 des Zweiten Sozialgesetzbuches, SGB 2),
  • Sozialgeld (nach § 7, Absatz 2 und § 28 SGB 2),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe (nach § 19, Absatz 1 SGB 12) oder
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (nach § 41 SGB 12)

dann haben Sie die Möglichkeit, befristet eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags zur DCCV zu beantragen:

  • Stellen Sie einen formlosen Antrag,
  • fügen Sie ihm die Kopie eines aktuellen Belegs über Ihren Bezug einer der oben genannten Leistungen bei und
  • geben Sie bitte an, wie viele Personen im Haushalt leben.
  • Senden Sie Ihren Antrag an die internBundesgeschäftsstelle: DCCV e.V.
    Reinhardtstraße 18, 10117 Berlin.

Wenn Sie noch nicht Mitglied der DCCV sind, füllen Sie bitte zunächst das internBeitrittsformular aus. Dem schriftlichen Beitrittsformular können Sie den Antrag auf Ermäßigung (s.o.) sofort beilegen, beim Ausfüllen des online-Formulars geben Sie bitte an, dass Sie den Antrag stellen möchten und senden die Unterlagen umgehend per Post zu.

Geändert am 01.03.2012 von TH.