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Gesundheitsreform verabschiedet - was ändert sich für chronisch Kranke?
Was viele Experten nicht für möglich gehalten haben und allen Unkenrufen zum Trotz ist die Gesundheitsreform tatsächlich vom Gesetzgeber gebilligt worden. Nachdem die Interessensvertreter der verschiedenen Gruppen bis zuletzt versucht haben, das Werk in ihrem Sinne zu verändern, herrscht jetzt wenigstens Klarheit. Zu hoffen bleibt, dass damit auch die Verunsicherung der Patienten und die Versuche, diese für ihre Zwecke zu instrumentalisieren, ein Ende haben werden.
Ein eigenes Bild können wir als Betroffene uns zwar erst machen, wenn alle Regelungen wirklich in Kraft getreten sind und ihre Wirkung entfalten. Dies dürfte vollständig erst im Laufe des Jahres 2009 der Fall sein. Um unbegründeten Ängsten entgegen zu treten wollen wir zumindest darüber informieren, was auf uns alle demnächst zukommen wird. Wir enthalten uns bewusst zum jetzigen Zeitpunkt einer Bewertung, ob dieses Gesetzeswerk gut oder schlecht ist. Vieles wird sich vielleicht auch erst zeigen, wenn sich das Gewitter der politischen Auseinandersetzung gelegt hat und wieder ein wenig mehr Nüchternheit eingekehrt ist. Um diesen Beitrag noch halbwegs überschaubar zu halten, beschränken wir uns hier auf diejenigen Vorschriften, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Patienten haben. Die reinen Strukturränderungen lassen wir bewusst außen vor, um die Übersichtlichkeit zu erhöhen.
Folgende Änderungen ergeben sich für die Patienten:
Versicherungspflicht für alle Einwohner
Einrichtung eines Gesundheitsfonds mit Einführung einer Zusatzprämie für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung
Begrenzung der Zuzahlung für chronisch Kranke auf 1 % des Haushaltseinkommens nur noch unter Bedingungen
Veränderungen im Bereich der privaten Krankenversicherung
Leistungsänderungen
Wahltarife mit Selbstbehalt
Krankenhäuser und Apotheker zahlen einen Beitrag an die gesetzliche Krankenversicherung
Neue Honorarordnung für Ärzte
Verträge der Krankenkassen mit Leistungserbringern
Ausweitung der Befugnisse des Gemeinsamen Bundesausschusses
Steuerfinanzierung eines Teils der versicherungsfremden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Sie sehen: Das Gesetzespaket enthält eine Vielzahl von Regelungen, die teilweise nur schwer zu verstehen sind. Dabei wird hier nur auf diejenigen eingegangen, die am bedeutsamsten sind und Auswirkungen auf Patienten haben könnten. Welche Wirkung das Gesetz insgesamt haben wird, lässt sich heute sicherlich noch nicht ganz überblicken und bleibt abzuwarten. Eines ist aber unbestritten: Eine dauerhafte finanzielle Absicherung der gesetzlichen Krankenversicherung, was ursprünglich beabsichtigt war, dürfte damit nicht erreicht worden sein. Die nächsten einschneidenden Veränderungen dürften uns spätestens nach der nächsten Bundestagswahl bevorstehen.
Ditmar Lümmen
Vorsitzender der DCCV
2/2007






