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Was haben Leitlinien mit "evidenzbasierter Medizin" zu tun?
Der Begriff "Evidenz" leitet sich in der Evidenzbasierten Medizin (EbM) (nicht mit dem "Einheitlichen Bewertungsmaßstab (
EBM)" der kassenärztlichen Abrechung zu verwechseln) nicht vom lat. „evidentia“ = Augenscheinlichkeit („Das ist doch evident“) ab, sondern vom englischen Wort „evidence“ (= Aussage, Zeugnis, Beweis, Ergebnis, Unterlage, Beleg). Er bezieht sich auf die Informationen aus wissenschaftlichen Studien und systematisch zusammengetragenen klinischen Erfahrungen, die einen Sachverhalt erhärten oder widerlegen.
"Evidenzbasierte Medizin" ist demnach, laut Definition des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin e.V. (
DNEbM), der gewissenhafte, ausdrückliche und vernünftige Gebrauch der gegenwärtig besten externen, wissenschaftlichen Evidenz für Entscheidungen in der medizinischen Versorgung individueller Patienten.
Die evidenzbasierten „Leitlinien zur Diagnostik und Therapie“ der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften präsentieren die jeweils aktuelle, gewichtete Auswertung der entsprechenden Forschungsliteratur und haben deshalb ein „Verfallsdatum“, nach dem sie überarbeitet werden müssen.
Leitlinien berücksichtigen den aktuellen medizinischen Kenntnisstand. Dazu werden Forschungsergebnisse (sogenannte "Evidenzen") nach ihrer wissenschaftlichen Wertigkeit (sogenannte "Evidenzstärke") beurteilt. Eine einzelne Studie erreicht eine besonders hohe Evidenzstärke, wenn sie alle folgenden Bedingungen erfüllt:
- Es existiert ein Studienplan mit einem klar formulierten Untersuchungsziel, bevor die Studie beginnt ("prospektiv")
- Eine große Zahl von Personen nimmt an der Studie teil
- Die Personen werden nach dem Zufallsprinzip in mindestens zwei Gruppen unterteilt, so dass sich die Gruppen also nicht systematisch voneinander unterscheiden ("randomisiert")
- Die beiden Gruppen bekommen unterschiedliche Behandlungen, also z.B. die eine die neue Therapie, deren Wirksamkeit vergleichend untersucht werden soll, und die andere Gruppe die bisherige Standardtherapie oder ein Placebo ("Kontrollgruppe", daher die Bezeichnung als "kontrollierte" Studie)
- Weder die beteiligten Patienten noch die untersuchenden Ärzte wissen, welche Person welcher der beiden Gruppen angehört ("doppelblind")
- Die ermittelten Daten über die Wirksamkeit der beiden verschiedenen Anwendungen werden statistisch hochwertig ausgewertet, also ihre Power, die Irrtumswahrscheinlichkeiten und Konfidenzintervalle angegeben.
Solche (doppelblinden) randomisierten und kontrollierten Studien (RCT) sind sehr aufwändig und können nicht in jedem Fall durchgeführt werden. Wird auf die Erfüllung einiger der oben genannten Bedingungen verzichtet, so ergeben sich verschiedene Evidenzstärken:
Bewertung der Evidenzstärke
Evidenzstärke | |
Ia | Systematische Übersichtsarbeiten oder Metaanalysen randomisierter kontrollierter Studien (RCT) der Evidenzstärke Ib |
Ib | Mindestens eine gut geplante, randomisierte, kontrollierte Studie (RCT) |
IIa | Mindestens eine gut geplante, kontrollierte Studie ohne Randomisierung |
IIb | Mindestens eine gut geplante, quasi experimentelle Studie (Fall-Kontroll-Studie) |
III | Gut geplante, nicht experimentelle, deskriptive Studien (Vergleichsstudien, Korrelationsstudien) |
IV | Klinische Erfahrungen, Fallserien und andere nicht-vergleichende Studien |
V | Berichte/Meinungen von Expertenkreisen, Konsensuskonferenzen und/oder klinische Erfahrung ohne explizite kritische Bewertung (Physiologische Modelle, Grundsätze) |
Bisweilen werden die Evidenzstärken IV und V in eine Kategorie zusammengefasst.
Grenzen der evidenzbasierten Medizin?
EbM und Individualisierte Medizin: siehe z.B.
hier...
EbM und Komplementärmedizin: siehe z.B.

- Wie kann man komplementärmedizinische Verfahren in ihrer Wirksamkeit erforschen?
Dipl.-Stat. Rainer Lüdtke, Priv.-Doz. Dr. rer. nat. Frauke Musial, Bauchredner: 2/2008Wissenschaftliche Forschung sollte immer die bestmögliche verfügbare Methode verwenden. An diesem Maßstab müssen sich auch komplementäre Methoden messen lassen. Es kann aber sein, dass hier die bestmögliche Methode bei bestimmten Fragestellungen nicht verfügbar ist. Im Einzelfall müssen daher Kompromisse zwischen optimaler theoretischer Beweisführung und tatsächlicher Machbarkeit eingegangen werden.
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Überarbeitet am 07.04.2011 von TH.







