- 2009: Erste bundesweite Parkerleichterungen für CED-Betroffene ausgestellt
- 2010: Keine „Knöllchen“ mit Parkerleichterung: DCCV erstellt Merkblatt für Parkraum-Kontrolleure
Erste bundesweite Parkerleichterungen für CED-Betroffene ausgestellt
Jahrelanger Einsatz der DCCV hat sich gelohnt
Nachdem die Regelung zu bundesweiten Parkerleichterungen bereits im Juni 2009 in Kraft getreten war und die zuständigen Straßenverkehrsämter dann endlich am 15. Juli 2009 offiziell durch das Bundesverkehrsministerium informiert worden waren, war der Knoten noch immer nicht geplatzt. Denn zahlreiche Straßenverkehrsbehörden hatten noch keine Vordrucke für die neuen Ausweise, einige zeigten sich gänzlich unwissend. Die DCCV hatte in einem Schreiben an die Zuständigen Landesminister eine zügige Umsetzung der bereits in Kraft getretenen Verordnung angemahnt.
Nun erreichen uns die ersten Rückmeldungen von Mitgliedern, die ohne Schwierigkeiten den neuen orangefarbenen Ausweis erhalten haben. Die ersten aus Niedersachsen, dann Rückmeldungen aus Baden-Württemberg und Schleswig Holstein. Testanrufe haben bestätigt, dass sogar Bayern schon Sonderparkerleichterungen ausstellt (teilweise aber die Eindruckvorlagen noch fehlen).
Wer also zum Kreis der Berechtigten gehört (u.a. Morbus Crohn / Colitis ulcerosa mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60), sollte sicherheitshalber vorher bei seiner Straßenverkehrsbehörde anrufen. Bei eventueller Unwissenheit der Behörde kann das Mitbringen der zugehörigen Verwaltungsvorschrift helfen. Wer bereits eine Parkerleichterung hat (z.B. "Gelber Ausweis"), kann diese in den meisten Bundesländern, gegen die bundesweite umzutauschen.
Für alle Fragen steht Ihnen
Tobias Hillmer in der
DCCV-Geschäftsstelle zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Fragen zur bundesweiten Parkerleichterung- Die Verwaltungsvorschrift nebst Begründung finden Sie
hier.
Keine „Knöllchen“ mit Parkerleichterung:
DCCV erstellt Merkblatt für Parkraum-Kontrolleure
Seit Sommer 2009 existiert nun eine bundesweit gültige Parkerleichterung auch für Betroffene von chronisch-entzündlichen Darmerkrankung.
Man sollte meinen, dass die Anfangsschwierigkeiten mit der Umsetzung nun überwunden sind.
Leider kommt es aber immer noch vor, dass Betroffene trotz ordnungsgemäß hinter die Windschutzscheibe geklemmtem orangefarbenen Parkausweis in Bereichen, in denen sie zum Parken berechtigt sind, einen Strafzettel erhalten.
Um nervenaufreibende Diskussionen zu verhindern hat die DCCV zusätzlich zu versendeten Protestschreiben nun ein „Informationsblatt“ erstellt. Dieses können Besitzer der Parkerleichterung zusammen mit dem orangefarbenen Parkausweis hinter die Windschutzscheibe klemmen.
Vereinzelte uninformierte Parkraum-Kontrolleure haben so die passende Verwaltungsvorschrift noch einmal vor Augen und können nachlesen, welche Parkerleichterungen mit dem Ausweis verbunden sind.
Das Informationsblatt zur Parkerleichterung für die Frontscheibe können Sie hier herunterladen:
Eingestellt am 17.07.2009 von
T. Hillmer. Aktualisiert am 21.05.2010 von TH.









