Loperamid: Erfolg der DCCV
Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln zur Behandlung von Durchfallerkrankungen (z.B. Loperamid) erweitert
Berlin, 17. Juni 2010 – der Gemeinsame Bundesausschuss berichtet:
„Bestimmte Arzneimittel zur Behandlung von Durchfallerkrankungen (Antidiarrhoika) – so genannte Motilitätshemmer – sind künftig nicht nur nach bestimmten Darmoperationen, sondern auch bei anderen schweren und länger andauernden Diarrhöen, für die anderweitige Therapien nicht ausreichend sind, verordnungsfähig. Eine entsprechende Anpassung der Arzneimittel-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin beschlossen.
Neben dem Einsatz nach einer operativen Entfernung von Teilen des Darms können diese Arzneimittel auch zur Behandlung von schweren und länger andauernden Durchfallerkrankungen, die als Folge bestimmter Therapien auftreten, medizinisch notwendig sein. Allerdings ist eine längerfristige Anwendung von Motilitätshemmern besonders zu dokumentieren. (…) Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.“
Die einstimmig beschlossene Rücknahme des vormaligen weitestgehenden Verordnungsausschlusses erfolgte auf Initiative der DCCV. Antidiarrhoika sind damit auch für Betroffene von chronisch entzündlichen Darmerkrankungen wieder erstattungsfähig.







