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News vom: 17.07.2009 13:57 Uhr -

Von: T. Hillmer

Regelung zur Parkerleichterung in Kraft getreten

Beantragung noch nicht möglich - DCCV mahnt schnelle Umsetzung an

Dem massiven Einsatz von DCCV-Aktiven ist es zu verdanken, dass immer mehr Bundesländer in den letzten Jahren dringend notwendige Sonderparkerleichterungen für Betroffenen von chronisch entzündlichen Darmerkrankungen eingeführt haben. Nun scheint auch die letzte Hürde genommen:

Am 11. Juni 2009 trat nach einigen bürokratischen Verzögerungen die Verordnung in Bezug auf die bundeseinheitlichen Parkerleichterungen in Kraft. Am 15. Juli 2009 wurden die zuständigen Straßenverkehrsbehörden über die Neuregelung und deren Umsetzung durch das Bundesverkehrsministerium informiert.

Dennoch ist die Beantragung für Betroffene derzeit noch nicht möglich, denn das einheitliche Formblatt für die Bentragung und die auszustellenden Parkausweise sind noch nicht vorhanden. Wie uns das Bundesverkehrsministerium mitteilte, haben sich die zuständigen obersten Landesbehörden aber "bereits" auf Form und Inhalt geeinigt, so dass der Auftrag an die Bundesdruckerei "kurz bevor steht". Sobald dies geschehen ist, werden wir selbstverständlich darüber informieren und weitere Hinweise zur Beantragung geben.

In einem Schreiben an die für Verkehr zuständigen Minister der Länder mahnte die DCCV eine schnelle Umsetzung der bereits in Kraft getretenen Verordnung an. Gerade in Bundesländern, die noch keine (Bayern) oder noch keine einheitliche (Niedersachsen) Regelung auf Landesebene durchgesetzt hatten, ist noch mit weiteren Verzögerungen zu rechnen.

Wer also seine Nerven schonen möchte sollte mit der Beantragung bei seiner zuständigen Straßenverkehrsbehörde noch einige Wochen warten. Die DCCV wird sich auch weiterhin massiv für die dringend notwendige Umsetzung einsetzen.

Für alle Fragen steht Ihnen mailTobias Hillmer in der internDCCV-Geschäftsstelle zur Verfügung.

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